Guten Tag werte Mitglieder,
ich erhielt heute einen Brief der Stadtwerke vom Forderungsmanagement, in denen mir mitgeteilt wird, dass sie beim zuständigen Amtsgericht eine Unterbrechung der Verjährung einreichen möchten - und bieten mir zeitgleich an, die Forderungssumme zu zahlen oder eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.
Wie verhält sich das ganze eigentlich - da ich im Jahre 2006 angefangen habe, Widerspruch einzulegen auf die jeweiligen Rechnungen und angekündigten Preiserhöhungen/-senkungen. Die Stadtwerke verrechnen mittlerweile meine Abschläge, die ich monatlich mit Angabe des Monats und Jahr überweise auf alte Forderungen vergangener Jahre. Das ist doch m.E. nach nicht statthaft, oder doch?
Ich bin die letzten Schreiben durchgegangen und es fiel auf, dass ich zwar anfangs in den Widerspruchsschreiben gegen erhöhte Preisforderungen auch den Zusatz gegen die Verrechnung mit anführte, diese aber bei meinen eigenen Rechnungen nicht mit bei sind. Hätte ich dies hier auch jeweils mit anführen müssen?
Denn ich war dem Glauben, dass Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung 2006 jetzt verjährt sind und auch die Forderungen aus 2007 mit 31.12.2010 verjähren.
Muss oder sollte ich auf das Schreiben des Forderungsmanagement reagieren, oder erst, wenn ein Mahnbescheid v. Amtsgericht eintrifft?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße aus Hannover
Maverick
[Nachtrag: Information und diverse Korrekturen (Rechtschreibung/Grammatik]