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Kartellamt: Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge kommt

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Kartellamt will Gas-Lieferverträge ändern


http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11149&g=gas


mfg
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Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 13.09.2005
Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge wird kommen

Der Präsident des Bundeskartellamts, Dr. Ulf Böge, hat heute in einem Pressegespräch den Verfahrensstand im Hinblick auf die Öffnung der zwischen Ferngasunternehmen und Weiterverteilern bestehenden langfristigen Gaslieferbedingungen erläutert. Das Amt hat vor wenigen Tagen ein Schreiben an 15 Ferngasgesellschaften versandt, in dem es die von den Unternehmen einzuhaltenden Verpflichtungen nennt, die für eine Verfahrenseinstellung notwendig sind. Diese Punkte sind zuvor in den seit Januar diesen Jahres laufenden Verhandlungen und Gesprächen mit den Ferngasgesellschaften diskutiert worden. Die Unternehmen haben nun bis zum 21. September 2005 die Möglichkeit, diesen Vorschlag anzunehmen und dadurch eine Verfahrenseinstellung durch das Bundeskartellamt zu erreichen. Sollte es im Laufe des Septembers nicht zu einer Einigung kommen, wird das Bundeskartellamt gegenüber diesen Unternehmen alle seine zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wie insbesondere Untersagungsverfügungen ausschöpfen und unmittelbar gegen die Lieferverbindungen vorgehen, die eine Marktabschottung bewirken. Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Ob die Öffnung der langfristigen Lieferverbindungen auf dem Konsenswege erreicht oder vor Gericht erstritten wird, liegt nun in den Händen der Unternehmen.“

Der Vorschlag, den das Bundeskartellamt den Ferngasgesellschaften zur Unterschrift vorgelegt hat, betrifft insbesondere die Laufzeiten der Lieferverbindungen zwischen Ferngasunternehmen und Weiterverteilern, nicht Verträge mit Industriekunden. Danach dürfen Lieferverbindungen mit einer Bedarfsdeckung des Weiterverteilers von über 50 % bis einschließlich 80 % eine Laufzeit von vier Jahren nicht überschreiten. Lieferverbindungen mit einer Bedarfsdeckung des Weiterverteilers von über 80 % dürfen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten. Diese Laufzeiten beziehen sich auf den Anteil am tatsächlichen

Bedarf des Weiterverteilers, ein Baukasten- bzw. Stapelmodell, d.h. ein mengenmäßiges oder ein zeitliches Splitten von Verträgen ist nicht zulässig. Entgegen von jüngst in der Presse wiedergegebenen Äußerungen seitens E.ON/Ruhrgas sieht der Entwurf des Bundeskartellamts zahlreiche Kompromisslösungen vor, die auch dem Vertrauensschutzargument Rechnung tragen. Ausgenommen von den Verpflichtungen sind beispielsweise bestimmte Freimengen, die nicht der Anwendung der Grundsätze des Bundeskartellamts unterliegen. Darüber hinaus existiert eine sog. „de-minimis-Regel“, die kleine Weiterverteiler mit einem geringen Gesamtgasbedarf von den Verpflichtungen des Bundeskartellamts herausnimmt – damit müssen keinesfalls alle Verträge „auf einen Schlag“ geöffnet werden. Die genannten Verpflichtungen können von den Ferngasunternehmen unter die Bedingung gestellt werden, dass sie von ihren Wettbewerbern ebenfalls eingegangen werden.

Im Rahmen des Pressegesprächs betonte Böge, dass der Gasmarkt für Weiterverteiler weitgehend abgeschottet sei. Anders als bei Industrie- und Großkunden seien die Lieferbeziehungen zwischen Ferngasunternehmen und Stadtwerken fast ausnahmslos langfristiger Natur. Ohne eine merkliche Beseitigung dieser langfristigen Lieferbedingungen könnten selbst potente dritte Gasanbieter und Händler den deutschen Markt nicht beliefern. Durch diese Struktur und nicht – wie anderweitig unterstellt – durch das Aufbrechen der Langfristverträge würde die Versorgungssicherheit gefährdet. Da die Nachfrage nach Erdgas in Deutschland wie in Westeuropa steige, seien langfristige Verträge zwischen Gasimportgesellschaften und Produzenten in keiner Weise gefährdet. Das Bundeskartellamt habe sich lange um eine Kompromisslösung mit den Ferngasunternehmen bemüht. Es liege jetzt an den Unternehmen, das Angebot anzunehmen.

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2005_09_13.shtml

Es rappelt im Karton..


mfg
im

RR-E-ft:
@im

Es hätte schon längst rappeln müssen, denn die Rechtsprechung z. B. des OLG Düsseldorf hierzu reicht bis in das Jahr 2001 zurück.

http://www.trianel.com/trianel_cms/Trianel+D_deutsch/Presse/Ver%C3%B6ffentlichungen/03.11.2003.htm

http://www.ewerk.hu-berlin.de/content/ewerk/ausgabe.php?type=info&message_id=108

http://www.ra-kotz.de/tale_oder_pay.htm

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Diskussionsbeitraege/050125_DiskussionspapierGasvertraege.pdf


Soviel zur angeblichen \"Machtlosigkeit\" der Gasversorger gegenüber den Ferngasgesellschaften.

Das Problem schwelt also schon lange und ist keinesfalls neu.

Aus dem SPIEGEL- Interview mit Miller von Gasprom geht wohl eindeutig hervor, dass es bei der Ölpreisbindung keinesfalls um Verbraucherschutz geht, sondern darum, den Gaspreis immer weiter nach oben zu ziehen.

Die Planungssicherheit der Verbraucher soll darin bestehen, dass sie sicher sein können, dass die Preise immer weiter steigen, ein Sinken schlicht nicht mehr zu erwarten steht.

Es hat bloß noch keiner ein Schild aufgehangen:

\"Einbahnstraße!\".

Hierzu auch das SPIEGEL- Interview mit dem Wiener OPEC- Büro, im selben Heft (SPIEGEL vom 12.09.2005).



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

kamaraba:
Ultimatum für Gasanbieter
Kartellamt will Einigung sehen

http://www.n-tv.de/578953.html

RR-E-ft:
@kamaraba

Whrscheinlich muss sich dann mal erweisen, wer nun hier das Sagen hat, der Staat, der seine Bürger und die Wettbewerbsordnung  zu schützen hat, oder ein Konzern, der seinen eigenen Vorteil sucht.

Und es ist ja nicht nur das Bundeskartellamt, sondern Veränderungen werden soweit ersichtlich von allen demokratischen politischen Parteien gefordert und auch die EU- Kommission drängt auf schnelle Veränderungen.

Wohl nicht ganz glücklich, staatlichen Behörden, die zu ihrer Tätigkeit durch die im Parlament vertretenen Parteien und durch die Bundesregierung zum schnellen Einschreiten aufgefordert wurden, latent Radikalismus zu unterstellen.


Ein Konzern gegen alle?


Vielleicht hilft eine bundesweite Unterstützung etwa einer Paderborner Erklärung, damit ersichtlich wird, wer hier was will und fordert.

In einer funktionierenden Demokratie entscheiden die Mehrheiten.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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