Energiepreis-Protest > Stadtwerke Solingen

Kündiung zum Ferienbginn

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RR-E-ft:
Kündigung zum Ferienbeginn

Preisändrungklauseln in Sonderverträgen dürfen sowieso unwirksam sein, wenn den Kunden kein Kündigungsrecht mit einer Frist gem. § 20 GasGVV eingeräumt oder die Alterntive der Billigkeitskntrolle vewehrt wird (BGH VIII ZR 246/08]

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