Energiepreis-Protest > HanseWerk
LG entscheidet zugunsten Vorbehaltszahler
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Die Verbraucherzentrale Hamburg weist auf ihrer Homepage auf ein Urteil des LG Hamburg vom 7.7.2010 (Az. 322 O 30/10) hin, mit dem Egon Hanse zur Rückzahlung von ca. 6.400 EUR an einen Vorbehaltszahler verurteilt wurde,
siehe hier:
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/Gas_Argumente.htm
Dort ist auch das Urteil zu finden:
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/LGHamburg100707.pdf
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