Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

Gaspreiserhöhung zum 01.10.10 um 0,8 Ct/ kWh

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RR-E-ft:
PM der Gasag

Gasag- Preise

Bei Jahresverbrauch bis 3.000 kWh steigt der Grundpreis um 37 Prozent!

Der Grundpreis hat regelmäßig gar nichts mit den Beschaffungskosten zu tun.


Gaspreiserhöhung zum 01.10.10 um 0,8 Ct/ kWh

Gegenüber grundversorgten Kunden besteht ein gesetzliches Leistungsbetimmungsrecht, dessen Ausübung der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegt (BGH VIII ZR 81/08 Rn. 18].

Ob in Sonderverträgen (Gasag Komfort mit Bestpreisabrechnung usw.) eine Preisänderungsklausel gem. § 305 II BGB wirksam einbezogen wurde und ob eine ggf. einbezogene Klausel der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhält oder andernfalls gar kein Preisänderungsrecht im konkreten Vertragsverhältnis besteht (BGH VIII ZR 225/07, VIII ZR 246/08] ist fraglich und im Einzelfall zu prüfen.

Betroffene Kunden sollten der Preisänderung schriftlich widersprechen oder gleich den Lieferanten wechseln (BGH VIII ZR 56/08 Rn. 35, VIII ZR 246/08 Rn. 44).

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