Guten Tag,
ich bin seit fast 6 Monate Leser dieses Forums und habe einige Hinweise erhalten, wie man den Mietvertrag für den unterirdischen Flüssiggastank auflösen kann. Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes liegt nun ein Angebot von der Mietfirma vor: Tankpreis ca. 2000 EUR, unterirdisch 4800 Liter, 16 Jahre alt. Da dieser Tank von zwei Parteien genutzt wird (zwei Doppelhaushälften, Tank liegt auf beiden Grundstücken) und bisher über Gaszählerstand abgerechnet wurde, habe ich Fragen: wann soll die Abrechnung zwischen den Parteien erfolgen, wie kann sichergestellt werden, dass bei einem Verkauf des Hauses einer Partei die Nutzung des Gastanks beibehalten wird?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Gruß xilef