Energiebezug > Vertragliches

Zählerablesung immer Pflicht des Kunden?

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Watzl:
Wie geht man denn da mit einem langjährigen Kunden um, der doch immer gut genug war, dass man an und mit ihm gutes Geld verdienen konnte!?!?!?

Wie in jeder guten Ehe:  am Ende stehen oft nur Anwälte an Hass sich gegenüber.
Für diesen Fall wäre es also angebracht, den Rat zu erteilen, lieber erst gar nicht zu heiraten.

(Alles natürlich auf Flüssiggas bezogen!)


H. Watzl

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