tja - nun tüfteln wir hier mit der Jahresendabrechnung vom Gas/Strom - da wir ja bereits im Dez. 2004 schon Widerspruch gegeben haben - ist der ja nicht mit berücksichtigt worden.
Der Widerspruch ist ganz sicher berücksichtigt worden. Nur weil der Versorger meint, er sei im Recht, heißt das nicht, daß der Widerspruch unberücksichtigt ist. Natürlich wird die Verbrauchsabrechnung mit den aktuellen, also den höheren Preisen erstellt. Deshalb müssen Sie selbst eingreifen und die Rechnung kürzen.
- da bei uns ja immer zur Jahresmitte abgerechnet wird - ist ja da die 6-Wochen Frist eigentlich abgelaufen -
Was für eine 6-Wochen-Frist?? Meinten Sie die Frist für eine Rücklastschrift? Lesen Sie
hierAber ich habe aufgrund des Rechenprogramms - http://www.vzhh.de ( Rechenprogramm) etwas Probleme , das nachzuvollziehen ..
Wozu brauchen Sie ein Rechenprogramm? Sie rechnen bei Gas einfach Ihren Jahresverbrauch in m3 multipliziert mit dem Brennwert und das Ergebnis multipliziert mit dem alten Bruttopreis pro Kilowattstunde abzüglich der gezahlten Abschläge. Beim Strom ist es ähnlich, nur da rechnen Sie gleich mit den Kilowattstunden multipliziert mit dem alten Bruttopreis pro Kilowattstunde abzüglich der Abschläge. Wenn Sie nun beide Beträge zusammenzählen, ergibt sich
Ihr Nachzahlungsbetrag, und der sollte dann eigentlich geringer ausfallen, als in der Verbrauchsabrechnung. Sie teilen dem Versorger mit, daß Sie die Rechnung und die nächsten Abschläge kürzen werden bzw. begrenzen die Einzugsermächtigung und weisen darauf hin, daß er gemäß §367 BGB den Rückstand nicht mit den neuen Abschlägen aufrechnen darf.
Gefordert wird eine Nachzahlung - incl. Strom von über 400 € ( incl. 2x Erhöhung! trotz Widerspruch)
Ja klar, wie gesagt, freiwillig rechnet de Versorger ganz bestimmt nicht nur mit den alten Beträgen. Darüber sollten Sie sich keinen Kopf machen.