@nfp
Zu den Entscheidungen Euskirchen und Koblenz (jeweils Amtsgerichte) finden Sie hier umfangreiche Infos im Forum, ist alles umfangreich besprochen.
Es zeigt sich eben, dass Landgerichte doch etwas qualifizierter sind, nicht der Versuchung unterligen, sich Arbeit vom Tisch zu schaffen.
@Monaco
Ja man sollte den Versorger klagen lassen.
Nach der Entwicklung in Hamburg wird dies immer unwahrscheinlicher....
Weil E.ON Hanse trotz vieler Zahlungsverweigerungen (VZ HH spricht von 20.000 Kunden, die sich in gegen E.ON Hanse wehren, der BGW von 0,2 Prozent deutschlandweit, also ebenso 20.000 Kunden, die dann alle nur im Norden zu suchen wären) nicht klagte, wurde ja gerade der Spieß umgedreht, ohne dass dies für den einzelnen Verbraucher jedoch sonst erforderlich wäre.
Wer sich hier wegen der Gerichtskosten Sorgen macht, verkennt die Dimension. Stellt sich in dem Prozess heraus, dass die Preiserhöhungeb unbillig und unwirksam waren, geht es um Rückzahlungen an alle Kunden von E.ON Hanse.....
Dagegen sind die Gerichtskosten nichts.
In Heilbronn soll allein die HVG für den Fall der Rechtskraft des Urteils des AG Heilbronn Rückstellungen in Höhe von 1,6 Mio EUR gebildet haben, weitere 300.000 EUR für Prozesskosten.
Es wäre also vollkommen unsinnig, an die Gerichtskosten zu denken....
Es gibt also schon die Gaspreisurteile LG Mannheim, LG Frankenthal, AG Heilbronn und jetzt den Hinweisbeschluss des LG Hamburg.
Die Entscheidung des AG Euskirchen ist in der Berufung.
Das Urteil des AG Koblenz besagt eigentlich nichts, weil die Klage schon als unzulässig abgewiesen wurde.
In einem solchen Fall kann sofort neu geklagt werden, weil in der Sache überhaupt nichts entschieden wurde, was in Rechtskraft erwachsen könnte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt