Energiepreis-Protest > EWE
Plötzlich Fragen zur Höhe der Konzessionsabgaben von EWE
RR-E-ft:
Plötzlich Fragen zur Höhe der Konzessionsabgaben von EWE
--- Zitat ---Dabei ging es u.a. um die Überprüfung einer Behauptung des Ratsfraktionsvorsitzenden der Linken, Hans-Henning Adler. Der hatte erklärt, die EWE führe die meisten ihrer Privatabnehmer als sogenannte Sondertarifkunden (was viele zunächst gewundert hatte), weil sie in diesem Fall eine deutlich geringere Konzessionsabgabe an die Stadt zahlen müsse. Die Frage blieb vorerst ungeklärt – zumindest von Seiten der Stadt Oldenburg.
--- Ende Zitat ---
ben100:
Also ich habe bei meiner Stadt in der Verwaltung auch mal nachgefragt.
Antwort: Das können wir eh nicht kontrollieren!!!
Und das wars dann auch schon.
Gibts da nicht Vorschriften die beachtet werden müssen, letztendlich hat der Versorger ja dann quasi einen Freifahrtschein.
RuRo:
@ben100
Es ist kein Einzelfall, vielmehr ein Branchen-Phänomen, siehe auch hier:
Stadt Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
Fehlt nur noch die Umsetzung. Laut Richter Lechner kein Problem. Anruf genügt und den Kommunen wird geholfen.
Höchst interessant war die (vorläufige) Rechtsauffassung, dass der Streit keinen kartellrechtlichen oder energiewirtschaftlichen Hintergrund habe, es lediglich um vertragliche Ansprüche gehe.
PLUS:
Die sogenannte oder gewandelte Konzessionsabgabe ist schon ein Phänomen.
Wie ist das eigentlich mit den hunderttausenden Solarstromeinspeisern?
Nutzen die denn die kommunalen Wege nicht?
Wenn überhaupt, ist die Konzessionsabgabe denn nur in einer Richtung, wenn verbraucht wird, gerechtfertigt?
Der eingespeiste Strom wird nach der \"Wegenutzung\" an der Börse verkauft?
Können die Kommunen dieses Einnahmekonstrukt nicht etwas auffrischen?
Bei dem explosionsartigen Zubau wäre das eine wachsende Quelle für die Stadtsäckel. Die KAV begrenzt ja nur was Kunden angeht. Lieferung an Versorgungsunternehmen nach oben offen!?
Bei den hohen Renditen wäre eine KAV für eingespeisten Strom leicht zu verkraften.
Netznutzer:
--- Zitat ---Wenn überhaupt, ist die Konzessionsabgabe denn nur in einer Richtung, wenn verbraucht wird, gerechtfertigt?
--- Ende Zitat ---
Ja, sie deckt nur die Belieferung von Letztverbrauchern. Sonst müssten auch Netzbetreiber für die an den Übergaben übernoimmene Energie KA abführen. Dies führt zu einer zweifachen Belastung. Daher nur bei Ausspeisung aus dem Netz an Letztverbraucher.
(2) Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen.
Gruß
NN
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