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Autor Thema: Bye, bye ESB  (Gelesen 15788 mal)

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Offline Grobschnitt

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Bye, bye ESB
« am: 01. August 2010, 19:28:08 »
Bye, bye ESB.
Hallo Montana-Gas

Und: das Wechseln hat überhaupt nicht weh getan :)

Gruß
Grobschnitt

Offline RR-E-ft

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Bye, bye ESB
« Antwort #1 am: 10. August 2010, 22:30:08 »

Offline Grobschnitt

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Bye, bye ESB
« Antwort #2 am: 23. August 2010, 21:49:46 »
So ganz möchte mich die ESB nicht ziehen lassen: mit Schreiben vom 20.08.10 erhielt ich eine Mahnung aus \"Forderungen Verbrauchsabrechnungen\".

Gemeint sind die Jahresrechnungen 2007/2008 vom Juli 2008 und die Jahresrechnung 2008/2009 vom Juli 2009.

Seit 01.07.2007 wurde ich seitens der ESB in die Grundversorgung eingestuft.

Habe (auszugsweise) wie folgt reagiert:

Sicher haben Sie das Urteil des OLG München vom 12.03.2009, Aktenzeichen 23 U 4606/08 übersehen. Mit diesem Urteil hat das OLG München festgestellt, dass „…Sie kein Recht zur Tariferhöhung gegenüber dem Beklagten hatten“. Ich zitiere weiter: „Die Sonderkundeneigenschaft des Beklagten ergibt sich aus dem Umstand, dass unstreitig mit ihm nach dem ursprünglichen Vertragsabschluss eine feste Laufzeit von 5 Jahren vereinbart worden ist, also von der Regelung der Grundversorgung durch einzelvertragliche Änderung abgewichen worden ist“. Des Weiteren stellt das OLG München fest: „Gesetzliche Vorschrift … für Sonderkunden … ist nicht § 4 AVBGasV, sondern der Grundsatz, dass auch befristete Verträge eingehalten werden müssen und nicht einseitig verändert werden können“. Die 5jährige Laufzeit des Sondervertrages endete am 30.06.09.

Halte Euch auf dem Laufenden ;)

Gruß
Grobschnitt

Offline Grobschnitt

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Bye, bye ESB
« Antwort #3 am: 22. Oktober 2010, 07:53:58 »
Möchte doch noch kurz berichten, wie es weiterging:

Aufgrund meines Schreibens erhielt ich eine \"Schlussrechnung\" zum 01.08.2010.
Die Forderungen aus 2008 und 2009 waren ausgebucht, nicht aber die Mahngebühr in Höhe von EUR 3,50!

Der Verbrauch 01.07.-31.07. war geschätzt (zu niedrig) und so ergab sich eine Erstattung für mich, schlecht für mich, da von meinem Guthaben die Mahngebühr abgezogen wurde.

2 Tage später kam eine \"Stornorechnung\", man hatte festgestellt, dass ich zum 01.08. den Zählerstand online mitgeteilt hatte. Die endgültige Schlussrechnung ergab eine kleine Nachzahlung für mich, sodass ich in der Lage war, die unberechtigte Mahngebühr abzuziehen.

Das Thema ESB scheint (?) vorbei zu sein, bin jetzt Kunde der Montana, die allerdings zum 01.12. die Preise erhöht. Grund genug sich nach weiteren Alternativen umzuschauen (nein, nicht Flexgas :D ).

Gruß
Grobschnitt

Offline luispold

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Bye, bye ESB
« Antwort #4 am: 06. Dezember 2010, 11:21:32 »
Habe soeben meinen neuen Gasliefervertrag mit der MONTANA online abgeschlossen.

Frage: Könnte ich bei einer mit Sicherheit kommenden Preiserhöhung wieder, wie mit ESB seit 2004 praktiziert, den Preiswiderspruch gem. § 315 BGB ins Spiel bringen?

Oder ist es angebracht nach preiswerteren Lieferanten Ausschau zu halten?

Werde auf jeden Fall noch der anstehenden ESB Preiserhöhung zum 1.1.11 widersprechen!



Warum gibt es keinen geeigneten Rechtsanwalt in Bayern?
wenn wir Verbraucher uns nicht wehren, ziehen uns die Versorger das Fell über die Ohren

Offline Grobschnitt

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Bye, bye ESB
« Antwort #5 am: 06. Dezember 2010, 21:03:52 »
Zitat
Original von luispold
Warum gibt es keinen geeigneten Rechtsanwalt in Bayern?

Gehört Nürnberg nicht mehr zu Bayern?

Offline luispold

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Bye, bye ESB
« Antwort #6 am: 17. Dezember 2010, 16:51:25 »
Nürnberger Anwalt.. ?(...................


bestimmt nicht ideal bei einem Rechtsstreit mit ESB und Wohnsitz in der Nähe von Mühldorf am Inn  ;(
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Offline Grobschnitt

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Bye, bye ESB
« Antwort #7 am: 17. Dezember 2010, 17:52:41 »
Nun ja, genauer gesagt ist es eine Anwältin aus Nürnberg, die mich, im Landkreis Landshut wohnend, vor dem Amtsgericht Landshut, Landgericht Landshut und Oberlandesgericht München hervorragend vertreten hat!

Und sie wird auch noch vom Bund der Energieverbraucher für unser PLZ-Gebiet empfohlen. :]

Offline luispold

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Bye, bye ESB
« Antwort #8 am: 19. Dezember 2010, 10:17:16 »
gestern von MONTANA die Info erhalten, dass man die Kündigung an ESB abgesandt hat und das ESB bis 25.01.2011 Zeit hat zu reagieren.
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Offline luispold

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Bye, bye ESB
« Antwort #9 am: 01. März 2011, 10:28:50 »
Hallo!

ESB hat mir die Schlußrechnung gestellt, möchten noch 42,17 Euro von mir und meine Kürzungsbeträge aus den vergangenen Jahren wurden bislang noch nicht eingefordert.

Wenn ich die Schlußrechnung prüfe und ggf. die 2 darin enthaltenen Preiserhöhungen rausrechne............wecke ich vielleicht schlafende Hunde.

Vielleicht erstmal nicht zahlen und auf eine Mahnung warten? ......und schlafende Hunde wecken?

Wer hat einen brauchbaren Tipp?
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