Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Bye, bye ESB
Grobschnitt:
Bye, bye ESB.
Hallo Montana-Gas
Und: das Wechseln hat überhaupt nicht weh getan :)
Gruß
Grobschnitt
RR-E-ft:
ESB- Preise
Montanagas- Preise
Erfahrungsbericht
Grobschnitt:
So ganz möchte mich die ESB nicht ziehen lassen: mit Schreiben vom 20.08.10 erhielt ich eine Mahnung aus \"Forderungen Verbrauchsabrechnungen\".
Gemeint sind die Jahresrechnungen 2007/2008 vom Juli 2008 und die Jahresrechnung 2008/2009 vom Juli 2009.
Seit 01.07.2007 wurde ich seitens der ESB in die Grundversorgung eingestuft.
Habe (auszugsweise) wie folgt reagiert:
Sicher haben Sie das Urteil des OLG München vom 12.03.2009, Aktenzeichen 23 U 4606/08 übersehen. Mit diesem Urteil hat das OLG München festgestellt, dass „…Sie kein Recht zur Tariferhöhung gegenüber dem Beklagten hatten“. Ich zitiere weiter: „Die Sonderkundeneigenschaft des Beklagten ergibt sich aus dem Umstand, dass unstreitig mit ihm nach dem ursprünglichen Vertragsabschluss eine feste Laufzeit von 5 Jahren vereinbart worden ist, also von der Regelung der Grundversorgung durch einzelvertragliche Änderung abgewichen worden ist“. Des Weiteren stellt das OLG München fest: „Gesetzliche Vorschrift … für Sonderkunden … ist nicht § 4 AVBGasV, sondern der Grundsatz, dass auch befristete Verträge eingehalten werden müssen und nicht einseitig verändert werden können“. Die 5jährige Laufzeit des Sondervertrages endete am 30.06.09.
Halte Euch auf dem Laufenden ;)
Gruß
Grobschnitt
Grobschnitt:
Möchte doch noch kurz berichten, wie es weiterging:
Aufgrund meines Schreibens erhielt ich eine \"Schlussrechnung\" zum 01.08.2010.
Die Forderungen aus 2008 und 2009 waren ausgebucht, nicht aber die Mahngebühr in Höhe von EUR 3,50!
Der Verbrauch 01.07.-31.07. war geschätzt (zu niedrig) und so ergab sich eine Erstattung für mich, schlecht für mich, da von meinem Guthaben die Mahngebühr abgezogen wurde.
2 Tage später kam eine \"Stornorechnung\", man hatte festgestellt, dass ich zum 01.08. den Zählerstand online mitgeteilt hatte. Die endgültige Schlussrechnung ergab eine kleine Nachzahlung für mich, sodass ich in der Lage war, die unberechtigte Mahngebühr abzuziehen.
Das Thema ESB scheint (?) vorbei zu sein, bin jetzt Kunde der Montana, die allerdings zum 01.12. die Preise erhöht. Grund genug sich nach weiteren Alternativen umzuschauen (nein, nicht Flexgas :D ).
Gruß
Grobschnitt
luispold:
Habe soeben meinen neuen Gasliefervertrag mit der MONTANA online abgeschlossen.
Frage: Könnte ich bei einer mit Sicherheit kommenden Preiserhöhung wieder, wie mit ESB seit 2004 praktiziert, den Preiswiderspruch gem. § 315 BGB ins Spiel bringen?
Oder ist es angebracht nach preiswerteren Lieferanten Ausschau zu halten?
Werde auf jeden Fall noch der anstehenden ESB Preiserhöhung zum 1.1.11 widersprechen!
Warum gibt es keinen geeigneten Rechtsanwalt in Bayern?
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