Deshalb war ja meine Frage ob die das Können obwoll ich da nicht mehr Kunde bin
Können und dürfen Sie nicht!
Der Ablauf würde folgendes verursachen. Ihr ehemaliger Vertrieb muss beim Netz die Sperre in Auftrag geben. Das Netz stellt fest, dass die Abnahmestelle nicht durch Ihren ehem. Lieferanten sondern durch einen neuen Lieferanten versorgt wird. Somit würde das Netz dem n e u e n Lieferanten die Versorgungsmöglichkeit verwehren, wozu es nicht die Befugnis hat. Nur Ihr neuer Lieferant ist derzeit befugt, den Anschluss z.B. wg. Zahlungsaussenständen, durch das Netz sperren zu lassen. Er wäre mit Sicherheit auch Ihr Verbündeter, wenn der Anschluss aufgrund des Wunsches vom ehem. Vertrieb, gesperrt würde. Wenn das Schule machen würde, dann kommt irgendwann Ihr Vermieter, und wünscht sich auch, dass der Anschluss gesperrt wird. In diesem Fall ist das Leben aber kein Wunschkonzert. Somit gibt\'s das Mahnverfahren und Titel usw., und wenn Sie Pech haben, und irgendwann mal wieder in die Grundversorgung kommen sollten, ein Gespräch mit dem Grundversorger.
Gruß
NN