Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Preisklausel beim ErdgasComfort unwirksam

(1/2) > >>

Christian Guhl:
Heute hat das AG Dannenberg festgestellt, dass die Preisanpassungsklausel im ErdgasComfort unwirksam ist (Az.31C378/09). Es wurde festgestellt, dass auch keine Preisänderung nach AVBGasV hätte vorgenommen werden dürfen, da die Verordnung im Vertrag nicht erwähnt wurde. Daher gab es auch keine nachträgliche Einbeziehung der GasGVV. Im Urteil wird auch der \"zuletzt anerkannte Preis\" (ZLAP  :])  erwähnt. Anscheinend hat man das BGH-Urteil vom 14.07. noch nicht verinnerlicht. Der \"ZLAP\" spielt in dem Fall aber auch keine Rolle, da Eon-Avacon keine hilfsweise Berechnung vorgenommen hat und so die Gas-Klage insgesamt abgewiesen wurde. Im selben Verfahren ging es auch um Strompreise im Grundversorgungstarif Alpha. Hier bleibt das AG Dannenberg bei seiner Auffassung, dass die behördlich genehmigten Preise der Billigkeit entsprechen.

DieAdmin:
Urteil ist in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2701/

Didakt:
@ Christian Guhl

Aus dem Urteil des AG Dannenberg - die Zahlungsklage Gas betreffend - ist nicht ersichtlich - vielleicht habe ich es überlesen - ob die Berufung zugelassen ist. Ist Ihnen bekannt, ob E.ON Avacon von dem Rechtsmittel Gebrauch gemacht hat oder machen wird?

Christian Guhl:
Da der Streitwert über 900 € betrug, ist Berufung sowieso möglich und braucht nicht extra zugelassen werden. Eon-Avacon wird diese voraussichtlich einlegen. Egal, wie aussichtslos die Sache ist. Kostet ja das Geld der Kunden.

Didakt:
Logisch, den Streitwert hätte ich beachten sollen. Fazit: Zuerst richtig lesen, dann erst fragen ;)!
Sollten Sie Kenntnis von der ggf. erhobenen Berufung erhalten, wäre ich Ihnen für einen Hinweis dankbar.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln