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Autor Thema: Rückforderungen nach Anbieterwechsel  (Gelesen 3473 mal)

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Offline natis67

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Rückforderungen nach Anbieterwechsel
« am: 22. Juli 2010, 21:52:02 »
Hallo,
ich habe vor, den Gasanbieter zu wechseln. Dabei stellt sich mir die Frage, wie es sich mit den offenen Forderungen des ehemaligen Anbieters verhält: Soll ich bei neuer Post vom alten Anbieter weiter protestieren? Gehe ich richtig davon aus, dass sich die Forderungen nie verjähren? Wie gehe ich korrekt und nachhaltig vor?

Offline eon-rebell

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Rückforderungen nach Anbieterwechsel
« Antwort #1 am: 22. Juli 2010, 23:59:59 »
1) Weiter protestieren?
Nach einem Wechsel des Gasanbieters muss nicht weiter beim ehem. Anbieter protestiert werden (warum auch?).

2) Forderungen verjähren nie?
Die Verjährung ist in den §§ 194 ff. BGB geregelt.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und ... (§ 199 Abs. 1 BGB).

3) Weitere Vorgehensweise?
Eigene Gegenrechnung schriftlich erstellen. Der ehem. Versorger muss schon Klage erheben, wenn er an sein Geld kommen will (sollte er einen Mahnbescheid erwirken, muss nur frist- und formgerecht Widerspruch erhoben werden).

Auf \"normale\" Mahnschreiben etc. würde ich mit folgendem Satz reagieren:

\"Weiteren Schriftwechsel zu den bereits diskutierten Punkten nehme ich zwar zur Kenntnis, werde diesen jedoch nicht mehr beantworten.\"

Offline Cremer

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Rückforderungen nach Anbieterwechsel
« Antwort #2 am: 23. Juli 2010, 07:42:30 »
@natis67,

nach Wechsel abwarten. Der Versorger wird Ihnen dan eine Schlußrechnung stellen. In dieser wird er vermutlich alle offenen Beträge ebenfalls zur Zahlung stellen.

Dieser Schlußrechnung ist zu widersprechen und sodann eigne Schlußrechnung für den letzten Abrechnungzeitraum erstellen.

Das war\'s.

Sofern der Versorger die vermeintlichen außenstehenden Beträge haben möchte, bleibt ihm dann nur der Klageweg.
MFG
Gerd Cremer
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Offline natis67

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Rückforderungen nach Anbieterwechsel
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2010, 21:36:56 »
Danke - so bin ich auch dann verfahren!

Offline Cremer

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Rückforderungen nach Anbieterwechsel
« Antwort #4 am: 06. Dezember 2010, 22:34:55 »
@natis67,

na und was war die reaktion vom versorger nach 4 Monaten?
MFG
Gerd Cremer
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Offline natis67

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Rückforderungen nach Anbieterwechsel
« Antwort #5 am: 07. Dezember 2010, 07:21:49 »
@cremer,
siehe ESW Ersatzversorgung: Widerspruch korrekt oder zu spät?
Ich gehe davon aus, das ich mit meinem Sondervertrag noch keinen Ärger bekomme, wohl aber im Fall des Ersatzvertrages...hier benötige ich dringend einen guten Rat zur Vorgehensweise...

 

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