Hallo,
mein Anwalt verweist in seinem Anschreiben auf § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht)......
Schließlich hätte die EWE die Abschläge der letzten 12 Monate nicht mit Forderungen aus der Vergangenheit verrechnen dürfen, weil ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung vorlag. In diesem Widerspruch wird explizit auf das Verrechnungsverbot hingewiesen. Der Versorger ging sogar noch einen Schritt weiter:
Er verrechnet ausgewiesenes Restguthaben mit noch älteren Rückständen, ohne einen Hinweis in der aktuellen Rechnung! Die Rechnung entspricht somit nicht der Realität und weist für einen bestimmten Zeitraum gebundene Zahlungen gar nicht erst auf!
Der betreffende Monat, für den die Abschlagszahlung bestimmt war, ist im Verwendungszweck von mir genau genannt.
Auch die EWE hat in Ihren AGB´s die Aufrechnung in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Ob das hier so ein Fall wird, müssen dann die Gerichte entscheiden. Vielleicht entscheidet sich dann auch die Sache insgesamt?
Zur Polizei wird deswegen wohl keiner laufen.
Noch mal zu meiner Abrechnung:
Die Anzeige war ja nur fällig, da die EWE mir definitiv ein Guthaben ausgewiesen hat und mich sogar bat, ihr die Bankverbindung zwecks Erstattung des Betrages mitzuteilen.
Sicherlich werden, wenn es überhaupt dazu kommt, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hoffentlich zur Klärung der Rechnung beitragen.
Wir (ich) warten jetzt einfach mal ab. Ich betrachte den Vorgang jedenfalls nicht als Lachnummer. Vielmehr wünschte ich mir, dass mehr Kunden der EWE in die gleiche Kerbe schlagen würden, aber der echte Ostfriese ist leidensfähig und genügsam, da sehe ich ein Problem!
Die Oma mit ihrem Nachtspeicherofen zahlt, bis die Rente futsch ist, dann gibt es eine Strickjacke vom Sohn zum Geburtstag und die Birne ist geschält.
Gruß