Energiepreis-Protest > EWE

neue AGB´s ab 01.09.2010

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RR-E-ft:
Die Ausführungen von EWE könnten zur Verbrauchertäuschung geeignet sein.

Der BGH hat festgestellt, dass die Preisänderungen in Sonderverträgen nach dem 01.04.2007 jedenfalls unwirksam waren infolge unwirksamer Preisänderungsklauseln.
Der BGH hat nicht gesagt, dass die Preisänderungen vor dem 01.04.2007 zulääsig waren.

Vielmehr käme es darauf an, dass überhaupt Preisänderungsklauseln in die betroffenen Sonderverträge einbezogen wurden, was wohl voraussetzt, dass den Kunden vor Vertragsabschluss die Kenntnisnahme als solcher ersichtliche Allgemeiner Geschäftsbdingungen des Versorgers ermöglicht wurde und vor Vertragsabschluss ein Hinweis darauf ergolgte, dass diese AGB in den abzuschließenden Sondervertrag einbezogen werden sollen und die Kunden bei Vertragsabschluss mit der Einbeziehung einverstanden waren.

Wären bestimmte Preisänderungsklauseln wirksam einbezogen worden, so der BGH, soll es nach Preiswidersprüchen der Kunden für die Zulässigkeit der Preisänderungen erst auf eine gerichtliche Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB ankommen.

In den Kundenanschreiben der EWE liest sich das wohl irgendwie anders.

okieh:
dort steht


--- Zitat ---Wer die neuen AGB akzeptiert, der kann kommende Preisänderungen nur einer gerichtlichen Billigkeitsprüfung unterziehen; Preistransparenz ist damit aber nicht verbunden.
--- Ende Zitat ---
(Hervorhebung von mir)

hä? ohne aktives Zutun kein Zustandekommen (ja bolli, habs verstanden ;) )

warum wird das jetzt so mißverständlich formuliert, dass es seitens des Kunden überhaupt zu einer \"Akzeptanz\" kommen könne?

RR-E-ft:
Es ist doch denkbar, dass Verbraucher der EWE ausdrücklich antworten, dass sie mit der Einbeziehung der geänderten AGB in den konkreten Vertrag ab 01.09.2010 einverstanden sind.
Dann hätten diese Verbraucher die neuen Vertragsbedingungen akzeptiert.

biene:
Hallo zusammen,

soeben les ich eine weitere interessante Pressemitteilung aus unserem Bereich:

http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2392277/Gas-Urteil++EWE+nach+Schreiben+abgemahnt.html

die Verbraucherzentrale in Brandenburg hat ja auf ihrer HP reagiert - Niedersachsen aber nicht?! Warum.....?

Biene

jroettges:
Die EWE hat, einem heutigen NWZ-Artikel nach, die neuen Vertragsbedingungen (ab 1.9.10) zurückgezogen und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Mit Stand 26. Juli liegen der EWE rund 3500 Beschwerden vor.

Erfolg also für die Verbraucherzentrale Brandenburg, der man nur gratulieren kann. Biene stellt zurecht die Frage, warum man mal wieder von den niedersächsischen Verbraucherschützern dazu nichts gehört hat, oder habe ich das überlesen?

Derweil wollen sich die Eigentümer der EWE auf einer Verbandsversammlung und einer Aufsichtsratsitzung am 9.8.10 eingehend mit der Lage befassen.

Der EWE-Verband hat auf seiner Internetseite allerdings noch keinen Termin angekündigt. Die Verbandsversammlung tagt üblicherweise öffentlich. wobei die Öffentlichkeit leider allenfalls mal aus 2-3 Leutchen besteht. Jedem Bürger Miteigentümer und Kunden der EWE sei diese Seite des Eigentümer-Zweckverbandes zu eingehender Lektüre empfohlen.

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