Energiepreis-Protest > EWE
neue AGB´s ab 01.09.2010
Heizer:
In einer ganzseitigen Anzeige im regionalen Käseblättchen gibt die EWE ENERGIE AG ihre neuen AGB`s bekannt:
Neue Vertragsbedingungen ab 1. September 2010
... Hinsichtlich bestehender Erdgasverträge werden die neuen Vertragsbedingungen zum 1. September 2010 Vertragsbestandteil, sofern die betreffenden Kunden ihnen nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen gegenüber EWE ENERGIE AG widersprechen.
---------------------------------------------
Auf der HP von EWE habe ich gestern diese AGB´s noch nicht gefunden.
jroettges:
Ziel der Aktion ist es offenbar, alle Kunden loszuwerden, die mit den Preisen nicht einverstanden waren und sind. Ein \"Weiter-so-wie-bisher\" mit den Preisen von 2004/2005 ist ab 1. September nicht mehr möglich.
Schadensbegrenzung also!
Wer auf die neuen Vertragsbedingungen nicht reagiert und anstandslos zahlt, der bekommt weiter Gas. Jeweils für 6 Monate bzw 12 Monate bei \"EWE Erdgas online\". Wenn die EWE ihre Preise ändert, wiederholt sich das Spiel: entweder kündigt man oder man akzeptiert die neuen Preise.
Allen anderen, die den neuen Bestimmungen widersprechen, steht die Kündigung ins Haus, dem Anschreiben nach eine (sehr fragliche Kündigung) in die Grundversorgung.
In den neuen Vertragsbedingungen fehlt jeder Bezug zur GVV. Die nach §41 EnWG vorgeschriebenen Bestimmungen zur \"Preisanpassung\" sucht man vergeblich. Es bleibt dem Kunden nur ein Sonderkündigungsrecht.
Man kann nur hoffen, dass davon nun viele Kunden Gebrauch machen. Verivox bietet gute Alternativen an.
Man beachte aber, dass man wegen der vergangenen Sommermonate mit großer Wahrscheinlichkeit schon zuviel bezahlt hat.
Mit ihrem Coup setzt die EWE die Leute nun gehörig unter Druck.
Entweder man wechselt rasch über das nun durch die neuen Vertragsbedungungen gegebenen Sonderkündigungsrecht und verliert das zuviel gezahlte Geld oder man widerspricht, rutscht in die Grundversorgung (Ersatzversorgung), \"verbraucht\" das zuviel gezahlte mit den Preisen der Grundversorgung und kündigt, wenn man alles \"abgeheizt\" hat.
Da in der Grundversorgung eine einmonatige Kündigungsfrist gilt, kann man das recht genau hinbekommen.
Dies alles treibt ein zu 74% den Kommunen zwischen Ems, Weser und Elbe gehörendes Unternehmen mit seinen Kunden. Fragt Eure Landräte und Bürgermeister doch mal, ob sie damit einverstanden sind!
Cremer:
Ich bezweifle, ob man auf dies einfache Art die AGB\'s pauschal in einem Rund-um-Schlag ändern kann.
okieh:
eben im Postkasten vorgefunden.
Schnell mal überflogen und im § 13 (4) und (5) nun explizit die Kontokorrentabrede untergejubelt
Im Anschreiben besonders nett die Formulierung letzter Satz im 3. Absatz :evil:
biene:
Hallo Mitstreiter/innen..
auch bei uns hat die EWE sich heute gemeldet - allerdings mit den neuen Vertragsbedingungen..
Wie sollen wir als Kämpfer nun reagieren - wir machen den Widerspruch ja schon länger - seit 2004....
Das Urteil vom BGH nimmt aber erst die ab 2007 in Augenschein.
Sollen wir weiterhin zum \"alten\" Preis abrechnen lassen?
Gruß Biene
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln