Original von echtgut
Ich dachte, der Stromversorger darf nicht kündigen, nur weil man einen Billigkeitseinwand erhoben hat.
Das er es nicht darf, heißt nicht, dass er es auch nicht versucht. Gründe dafür mag er nur selbst sehen. Manch ein nicht informierter Verbraucher lässt sich durch so etwas beeindrucken.
Original von echtgut
Was macht man nun, wenn er unentwegt droht, Mahngebühren nach Gusto berechnet (und am Tag der Fälligkeit schon gebührenpflichtig mahnt) und die Zahlungen, die man geleistet hat, überhaupt nicht berücksichtigt in seinen Mahnschreiben?
Solange es nur irgendwelche obskuren Berechnungen des Versorgers sind, kann man sie getrost ignorieren, wenn man ihm einmal seine Meinung dazu mitgeteilt hat (nämlich dass diese Forderungen wegen des Unbilligkeitseinwandes nicht fällig sind). Man sollte ihm vielleicht auch schon ankündigen, dass bei Androhung einer Versorgungssperre eine gerichtliche Unterlassungserklärung erwirkt würde. Vielleicht lässt ihn das Abstand von solch einem rechtswidrigen Schritt nehmen, sicher ist das aber nicht. Manche Versorger sind unbelehrbar.
Am besten schicken Sie ihm dieses Schreiben mit Zustellnachweis, damit er sich nicht auf Unkenntnis berufen kann.
Bei Androhung einer solchen Versorgungssperre sollte man dann aber umgehend bei Gericht eine Unterlassungserklärung gegen den Versorger erwirken. Da der Versorger gemäß § 19 Abs. 2 GasGVV die Versorgungssperre 4 Wochen vorher ankündigen muss, bleibt hierfür genug Zeit.