Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
RWE kündigt Wärmespeicherstrom
Pfeiffer:
Hallo,
was meint denn der Bund der Energieverbraucher zur Rechtmäßigkeit der Kündigung? Hat es Zweck zu widersprechen oder landet man dann in der Grundversorgung?
Pfeiffer:
Die RWE hat meinen Sondertarif mit folgender Begründung gekündigt:
\"Auf dem Energiemarkt sind sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Strompreise in Bewegung. Es ist uns leider nicht mehr möglich, Ihre Belieferung auf Basis der bisher geltenden Preise und Bedingungen fortzusetzen.\"
Ziffer 5.1 der AGB lautet: „Dieser Vertrag kann von Ihnen oder von RWE mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden…“
Ziffer 5.2 „Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine weiteren vertraglichen Rücktrittsrechte“.
Bedeutet dies, dass RWE ohne Angabe von Gründen kündigen kann, oder nur aus wichtigem Grund gem. Ziffer 5.2 AGB?
eon-rebell:
5.1
keine Begründung notwendig!
5.2
aus wichtigem Grund nur mit Begründung!
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln