Energiepreis-Protest > Stadtwerke Döbeln

Stadtwerke unterliegen vor dem OLG Dresden

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RR-E-ft:
OLG Dresden, Urt. v. 13.07.10,  Az. 9 U 93/10 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertrag

Die Stadtwerke haben die Prozesskosten für beide Instanzen in Höhe von 7.600 EUR zu tragen.

DieAdmin:
Herzlichen Glückwunsch an die Gewinnerin und ihren Prozessbevollmächtigten :)

RR-E-ft:
Danke.

Ein Dank auch an das MDR Fernsehen, das den Geschäftsführer der Beklagten seinerzeit mit dem Anwalt zusammenbrachte und über die entsprechende Erstberatung im Fernsehen berichtete.

DieAdmin:
Das Urteil ist in der Entscheidungsammlung

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2731/

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