Energiepreis-Protest > Stadtwerke Döbeln
Stadtwerke unterliegen vor dem OLG Dresden
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RR-E-ft:
OLG Dresden, Urt. v. 13.07.10, Az. 9 U 93/10 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertrag
Die Stadtwerke haben die Prozesskosten für beide Instanzen in Höhe von 7.600 EUR zu tragen.
DieAdmin:
Herzlichen Glückwunsch an die Gewinnerin und ihren Prozessbevollmächtigten :)
RR-E-ft:
Danke.
Ein Dank auch an das MDR Fernsehen, das den Geschäftsführer der Beklagten seinerzeit mit dem Anwalt zusammenbrachte und über die entsprechende Erstberatung im Fernsehen berichtete.
DieAdmin:
Das Urteil ist in der Entscheidungsammlung
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2731/
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