Ich bin kein Anwalt.
Die letzten 35 Jahre haben mich gelehrt, dass mein Rechtempfinden und das was dann als Recht verkauft wird nicht immer deckungsgleich sind.
Zum Tank:
Der Tank ist quasi fest mit dem Haus verbunden, kann also nicht so einfach, wie ein Möbelstück entfernt werden. Man kann es auch nicht so ohne weiteres selbst erledigen, da es sich schließlich um einen Gastank handelt und man einen Fachmann zu Montage oder Demontage braucht.
Daraus schließe ich als juristische Laie, dass Vertrag und Haus irgendwie zusammen gehören.
Aber: der Käufer und auch der Verkäufer wissen aber beide nicht, um welche Art von Vertrag es sich handelt. Man denkt als Verkäufer, dass der Vertrag einfach auf den Käufer übertragen werden kann und dieser dann bei der Vertragsfirma das Gas bestellt usw. Die Vertragsklausels aber sind es, die bei näherer Betrachtung wahrscheinlich immer dazu führen würden, ein Haus nicht zu kaufen.
Der Verkäufer hätte wahrscheinlich zu der Zeit, als er den Vertrag unterschrieben hat, dies auch nicht getan, wäre ihm die ganze Tragweite dieser Unterschrift bewußt gewesen:
-ich kann das Gas nur noch bei einem einzigen Lieferanten kaufen.
dieser bestimmt den Preis und ich muss ihn akzeptieren
- kein freier Händler wird mich jemals mit Gas beliefern, auch nicht heimlich, weil das Risiko für ihn viel zu groß ist, erwischt zu werden. Er hat dann mit einer Strafe von mehrer Tausend € zu rechnen.
- endet der Vertrag, so erfolgt der Rückbau, Abtransport usw. vollkommen zu Lasten des Mieters. Das dicke Ende kommt als dann noch
Da man dem Käufer mit dem Verkauf sozusagen auch einen Knebelvertrag verkauft, kann so nocht einfach hingenommen werden. Man kann auch nicht mit der Floskel \"in gutem Glauben\" gehandelt zu haben argumentieren.
Es gehört meines Erachtens zu den Pflichten des Verkäufers auf Mängel am Objekt hinzuweisen. Und ein Gasvertrag ist ein Mangel!
H. Watzl