Energiepreis-Protest > Stadtwerke Emsdetten

Gaspreis- Prozess am LG Dortmund - Stadtwerke wenig optimistisch

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RR-E-ft:
Gaspreis- Prozess am LG Dortmund


--- Zitat ---Vor dem Landgericht Dortmund fand am Donnerstag ein weiterer Termin im „Gasrebellen-Prozess“ statt. Zur Erinnerung: Die Stadtwerke haben einen Kunden verklagt, der sich seit Dezember 2004 weigert, Gas-Preiserhöhungen zu zahlen – mit dem Hinweis, diese seien für ihn nicht nachvollziehbar. Einem Urteil in diesem Prozess wird Mustercharakter zugesprochen.  

Warum eine Niederlage wahrscheinlich ist  

Zwar ist das erst für den 22. Juli angekündigt. „Wir gehen aber davon aus, dass die Richterin feststellen wird, dass wir die Preissteigerungen nicht hinreichend genug dargelegt haben“, erklärt Lehmann. Zu Deutsch: Die Stadtwerke werden vermutlich verlieren. Denn die genauen Kostennachweise beibringen, die Kalkulation offen legen, genau das wollen die Stadtwerke mit Verweis auf die Wettbewerbssituation nicht.
--- Ende Zitat ---

jroettges:
Beim BGH wird doch immer wieder von einer ominösen \"Äquivalenz\" gesprochen, die in einem Lieferverhältnis zu wahren ist.

Wie sollen die Verbraucher oder auch die Gerichte diese \"Äquivalanz\" denn beurteilen können, wenn die Versorger die diese bestimmenden Parameter nicht preisgeben wollen?

Es geht schließlich um Zahlen, die ja weit in der Vergangenheit festgelegt worden sein müssen, einem heutigen Wettbewerber kaum noch etwas offenbaren können und trotzdem so schamhaft unter dem Rock versteckt werden.

Ich freue mich schon auf die Verfahren, in denen es demnächst wirklich mal um die \"Billigkeit\" der Preissetzungen geht. Schließlich haben die Versorger jedes Jahr regelmäßig ihre Gewinne aus dem Energiegeschäft gesteigert, obwohl die Umsätze teils deutlich weggeschmolzen waren.

Willy:
Bei der Klage am LG-Dortmund der Stadtwerke Emsdetten gegen einen Gaskunden lehnten die Stadtwerk gestern eine Einzelrichterentscheidung ab. Sie bestanden auf einer Kammerentscheidung. Die Richterin verschob daraufhin die Entscheidung um eine Woche auf Donnerstag, 22.07.2010 11.45 Saal 8 LG-Dortmund.

Die Richterin wies darauf hin, dass der Sachvortrag der Stadtwerke nicht ausreichend war. Sie würde daher die Klage der SW heute zurückgewiesen haben. Bei ihrer Entscheidung würde sie nicht zwischen Tarif- und Sondervertragskunden unterscheiden.

Man könnte mutmaßen, dass die Stadtwerke nicht zwei schlechte Nachrichten an einem Tag haben wollten, denn heute wurde die nächste Gaspreiserhöhung angekündigt.

soeben meldet der WDR

--- Zitat ---WDR -Münster:
Weitere Gaskunden verklagt
Die Stadtwerke Emsdetten haben rund 50 weitere Gaspreisrebellen verklagt. Diese Energiekunden halten die Preissteigerungen der vergangenen Jahre für ungerechtfertigt und zahlen deshalb seit längerem gekürzte Rechnungsbeträge. Die Stadtwerke erklärten, sie hätten jetzt die Klagen beim Amtsgericht Rheine eingereicht. Das Landgericht Dortmund verhandelt bereits seit Juli 2006 in einem Musterverfahren gegen einen anderen Emsdettener Gaspreisrebellen. In diesem Fall wird in der kommenden Woche ein Urteil erwartet.

--- Ende Zitat ---

sollen jetzt,  - wegen des zu erwartenden Urteils am Landgericht - die Gasrebellen vor das Amtsgericht gezogen werden? Nach dem Motto:  Wenn wir am Landgericht verlieren, versuchen wir es halt am Amtsgericht!

bolli:

--- Zitat ---Original von jroettges
Ich freue mich schon auf die Verfahren, in denen es demnächst wirklich mal um die \"Billigkeit\" der Preissetzungen geht. Schließlich haben die Versorger jedes Jahr regelmäßig ihre Gewinne aus dem Energiegeschäft gesteigert, obwohl die Umsätze teils deutlich weggeschmolzen waren.
--- Ende Zitat ---
Na ja, absolut gesehen haben Sie vielleicht Recht. Aber aufgrund des ominösen Sockelpreisprinzips des VIII. BGH-Senats in der gesetzlichen Grundversorgung, welches dieser immer wieder hoch hält, dürfte die Überprüfung ja \"nur\" die Preiserhöhungen seit Vertragsabschluß betreffen (weil die Preise bei Eintritt in die Grundversorgung aus seiner Sicht vereinbart sind und damit nicht dem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht und dem daraus folgenden Billigkeitseinwand gem. § 315 BGB unterliegen) und damit für viele Verbraucher im Obsiegenfall nur eingeschränkte Preisvorteile haben.

Sehr unbefriedigend.  X(

Capo:
Moin zusammen,

Tauziehen geht weiter!!


Bericht MZ-online

Bis dann...
Capo

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