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Das Urteil ist deshalb von besonderer Bedeutung, da E.ON mit dieser Klausel eine früher bereits für unwirksam erklärte Preisänderungsklausel ersetzt hatte.Mit dem nun vorliegenden Urteil ergibt sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen, dass mangels wirksamer Preisänderungsklauseln in den Gassonderverträgen „maxivat“ und „duravat“ die seit 2004 durchgeführten Preiserhöhungen unwirksam sind. Die Verbraucherschützer fordern die E.ON Thüringer Energie AG deshalb auf, ihren Gaskunden die unberechtigt vereinnahmten Gasentgelte zurück zu erstatten.Individuellen Rat erhalten betroffene Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Thüringen, Kontakt unter Tel.: 0361/ 555140.
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