Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: DEW-Kunden erhalten Geld zurück  (Gelesen 7202 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Nachtfalke

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
DEW-Kunden erhalten Geld zurück
« Antwort #1 am: 26. Juli 2010, 13:57:34 »
Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor \"Tücken im Detail\"

Zitat
DEW21-Gaspreisgutschriften: Angebote prüfen und Anbieterwechsel überlegen
http://www.vz-nrw.de/UNIQ128014435424074/link763081A.html

Offline Nachtfalke

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
DEW-Kunden erhalten Geld zurück
« Antwort #2 am: 27. Juli 2010, 21:26:35 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor \"Tücken im Detail\"


Die gibt es beim \"Kaiser\" nicht.8)
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/lokalnachrichten_dortmund/Gute-Nachricht-Gaskunden-erhalten-Geld-zurueck;art930,963818
so sehen die Unterlagen aus.
Ist doch immerhin eine nette Sache.:D

Sie tun was .....

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
DEW-Kunden erhalten Geld zurück
« Antwort #3 am: 28. Juli 2010, 09:07:25 »
Zitat
Original von Nachtfalke
Die gibt es beim \"Kaiser\" nicht.8)
so sehen die Unterlagen aus.
Ist doch immerhin eine nette Sache.:D
Sie tun was .....

Ach nein?
Ich kenne zwar nur den \"Herrn Kaiser von der Hamburg Mannheimer\", da scheinst Du mir etwas \"voraus\" zu haben (vielleicht kennst Du ihn gar persönlich  :D ) vertraue aber der VZ mehr;
als irgendeinem \"Versicherungsfuzzi\" oder auch einem Pendant - und schon gar keinem aus der Werbung;
oder einem Artikel der Ruhrnachrichten.
Und ich kann an einem Artikel mit Schönungstendenz in einer Zeitung schon gar nicht erkennen, wie irgendwelche \"Unterlagen\" aussehen, die Du darin gefunden haben möchtest!

Zitat aus dem Bericht der VZ
Zitat
...Kunden in der Grundversorgung hingegen, die zu hohen allgemeinen Preisen Gas beziehen, erhalten eine Erstattung nur, wenn sie weiterhin DEW21-Kunde bleiben und den angebotenen Sondervertrag mit zweijäh riger Preisgarantie abschließen. Garantiert können es Grund versor gungskunden aber auch heute schon preiswerter haben – und obendrein ist der neue Vertrag nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW rechtlich nicht akzeptabel. Wer bei den Gaskosten sparen will, sollte Angebote anderer Versorger vergleichen und einen Wechsel überlegen. ...
http://www.vz-nrw.de/UNIQ128029953206823/link763081A.html


Frage sich also jeder vor seiner Unterschrift selbst, was sie wirklich tun  :D

Offline eon-rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 46
  • Karma: +0/-0
DEW-Kunden erhalten Geld zurück
« Antwort #4 am: 13. August 2010, 13:36:04 »
s. hier: http://www.vz-nrw.de/UNIQ128014435424074/link763081A.html

Wichtig ist auch noch, ob Sie Sondervertrags- od. Grundversorgungskunde sind.

Zur Verjährung:

Die Verjährung ist in den §§ 194 ff. BGB geregelt.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und ... (§ 199 Abs. 1 BGB).

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
DEW-Kunden erhalten Geld zurück
« Antwort #5 am: 13. August 2010, 22:32:00 »
@eon-rebell

- doppelt gemoppelt (e Verlinkung) hält besser?

- Und wieder kein vollständiges Zitat von §199 BGB!
Klage vorliegen - Forderung verjährt?
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

Offline eon-rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 46
  • Karma: +0/-0
DEW-Kunden erhalten Geld zurück
« Antwort #6 am: 13. August 2010, 23:35:14 »
@Kampfzwerg

Ich gelobe Besserung!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz