Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Bestellung / Anträge und Anspruchsbegründung  (Gelesen 20199 mal)

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Offline RR-E-ft

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Bestellung / Anträge und Anspruchsbegründung
« Antwort #15 am: 04. Februar 2011, 09:42:51 »
@bolli

Ihre Kritik erscheint unberechtigt. Sie wissen doch gar nicht, welche Güte die Klage und welche Güte die Verteidigung hatte, so dass sich auch zur Qualität der Entscheidung des Gerichts ohne weiteres nichts sagen lässt.
Es ist anzunehmen, dass Sie den Prozess nicht von Anfang bis zum vorläufigen Abschluss verfolgt haben, insbesondere nicht an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben.  

Es gibt keinen Grund, \"von selbstherrlichen und eingebildeten AG Richtern ohne Fachkenntnis\" die Rede zu führen. Meine persönliche  Erfahrung am Amtsgericht Fürstenfeldbruck ist die, dass es dort sehr wohl gut qualifizierte, unvoreingenommene und aufgeschlossene Richter und Richterinnen gibt, was gleichwohl keine Garantie dafür ist, dass aus Sicht einer Partei eine richterliche Fehlleistung ausgeschlossen ist.

So komme ich selbst auch nicht umhin, eine Entscheidung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck, bei der es um das Recht eines Versorgers zur Versorgungseinstellung ging, beim Landgericht in der Berufung überprüfen zu lassen.  
Das ist das normalste von der Welt und kein Grund, sich über das Gericht oder die Richter, welche die Entscheidung getroffen haben, aufzuregen.


@burt13de

Der Hinweis auf die Möglichkeit, sich am Prozesskostenfonds zu beteiligen, ist nicht abwegig. Dafür dürfte es jedoch zu spät sein.

Die Kritik am Rechtsstaat erscheint unberechtigt, denn dieser räumt Ihnen gerade die Möglichkeit der Überprüfung der Entscheidung in der nächsten Instanz ein, mit der möglichen Folge, dass das Urteil auf die Berufung abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen wird.  Wer wollte sich darüber beschweren?

Dass der Prozess vor dem AG Fürstenfeldbruck verloren ging, muss weder in Ihrer Verantwortung noch in der Verantwortung Ihres Prozessbevollmächtigten liegen.
Es muss aber auch nicht zwingend am Gericht gelegen haben. Vorstellbar ist immerhin, dass die eigene Verteidigung nicht optimal war.

Es ist das normale Prozessrisiko, dass man in einer Intsnaz unterliegt. Liegte der Streitwert über 600 EUR oder wird die Berufung zugelassen, kann die Entscheidung in der Berufung überprüft werden.

Welche Erfolgsaussichten eine Berufung hat, kann nur beurteilt werden, wenn man die Schriftsätze und das Protokoll der Beweisaufnahme vorliegen hat. Die Erfolgsaussichten bespricht man am besten mit dem eigenen Anwalt. Auch kann man eine zweite Meinung einholen. Die Berufung muss erst innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils in vollständig abgefasster Form eingelegt und innerhalb eines weiteren Monats begründet werden, wobei die Frist für die Berufungsbegründung auf Antrag ohne Zustimmung des Gegners um einen weiteren Monat verlängert werden kann. Also genug Zeit. um in Ruhe abzuwägen.

Was von Anfang an klar ist, ist das Prozesskostenrisiko,welches sich aus dem Streitwert ergibt, http://www.prozesskostenrechner.de .

Dass Sie das Prozesskostenrisiko einer Berufung nicht von Anfang an mit ins Kalkül gezogen haben, erscheint jedoch wenig nachvollziehbar. Denn auch im Falle der von Ihnen erstrebten Klageabweisung mussten Sie immerhin auch damit rechnen, dass der Versorger Berufung einlegt. Und auch in diesem Fall müssen Sie sich, um der Berufung vor dem Landgericht entgegenzutreten, vor dem Landgericht anwaltlich vertreten lassen. Das Prozesskostenrisiko einer Berufung war also jedenfalls bei einem Streitwert über 600 EUR immanent.

Zudem ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass das Berufungsgericht in seiner Entscheidung die Revision zum BGH zulässt und auch diese Möglichkeit von der einen oder der anderen Partei, die in der Berufung unterliegt, ergriffen wird.

Wenn Sie es nun bei der für Sie nachteiligen Entscheidung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck belassen, ist das Ihre Entscheidung. Das Urteil hat keine Bindungswirkung für nicht an diesem Prozess beteiligte Dritte, so dass es für weitere Entscheidungen auch irrelevant ist. Die Entscheidung weiterer Prozesse richtet sich nach der Güte von Angriff und Verteidigung in jenen Prozessen.

Offline bolli

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Bestellung / Anträge und Anspruchsbegründung
« Antwort #16 am: 04. Februar 2011, 14:04:58 »
@RR-E-ft

Es fällt auf, dass Sie in letzter Zeit zunehmend Verständnis für die arme Richterschaft aufbringen, angefangen von den Herrschfaten des VIII. BGH-Senats, die augenscheinlich falsch entscheiden, weil man(n) (ggf. sogar SIE ???  ;) ) Ihnen nicht die richtige Begründung bzw. richtige Gesetzesauslegung in den Mund gelegt hat (ich dachte, dass gehört ebenfalls zur Ausbildung eines Richters hinzu, und sagen Sie nun nicht, dass auch diese Herren und Damen mal Fehler machen dürfen. Man(n) darf Fehler auch korrigieren und muss nicht basierend auf dem ersten noch fleißig weitere produzieren. Zeit war inzwischen genug dazu) und geht nun weiter auf die unteren Ebenen.

Ich gebe zu und nehme diesbezüglich Abstand von der generellen Schelte der Richterinnen und Richter und formuliere um: deutlich zu viele Richterinnen und Richter... . Man muss nicht bei jeder Verhandlung anwesend sein, manchmal reicht auch ein Urteilstext und manchmal noch ein Verlaufsprotokoll der Sitzung aus, um sich ein Bild vom Wissensstand und den Verhaltensweisen der Herrschaften zu machen.

Und erfreulicherweise haben wir ja hier im BdEV-Bereich eine sehr gut gefüllte Sammlung von Urteilen und da liest sich manchmal abenteuerliches, was selbst für mich als jemand, der kein juristisches Vollstudium betrieben hat, schon absurd anmutet. Das gipfelt dann darin, dass gerade auf unteren Ebenen die Rechtssprechung der Obergerichte manchmal vollständig ausgeblendet wird und munter drauflosentschieden wird OHNE denn eine Begründung dafür zu geben, warum man ggf. von dieser abgewichen ist. Wenn\'s dann noch ein nicht berufungsfähiges Urteil ist und der Herr Amtsgerichtsdirektor nen schlechten Tag hat und die Nichtzulassungsbeschwerde abwimmelt, dann sehen sie als unterlegene Prozesspartei schon \"alt\" aus.

Klar gibt\'s auch (ne Menge) Ausnahmen, aber meines Erachtens ist die Zahl der  Fehl-(Irr-)läufer deutlich zu hoch. Ist übrigens nicht nur im Energiebereich so, gibt\'s auch in zahlreichen anderen Fachbereichen. Aber sei\'s drum, will hier keine Grundsatzdebatte diesbezüglich anfangen, mit Ihnen schon gar nicht. Aber Ihre neue Zurückhaltung diesbezüglich viel mir schon einige Zeit auf.  ;)

@energietourist
Ich weiss ja nicht, was daran anmassend sein soll.  8)

Da kürzen Leute seit Jahren auf anraten von Verbänden (BdEV, Verbraucherzentrale etc.), bekommen teilweise Musterschhreiben u.ä.  an die Hand und enthalten den Versorgern hunderte oder gar tausende von Euro, weil sie der Meinung sind, sie sind im Recht und der Versorger wird sich schon nicht wehren und wenn\'s dann vor Gericht geht, bemerkt man, dass das ganze auch Geld kosten kann. Wenn man keine RS hat(te), ist\'s dann natürlich zu spät (maßgeblich ist ja der Vertragsabschluss mit dem Versorger  und nicht das Datum des Widerspruchs) dafür, aber anstatt vorher die gebotenen Möglichkeiten zu nutzen hofft man immer noch auf das Gute (vom wem ?) und wenn es dann \"in die Hose\" geht, ist das Zähneklappern groß.

Das ist auch keine (oder nicht unbedingt) Frage des Anwalts sondern eher eine Frage, inwieweit man sich in der Leiter der Rechtssprechung nach oben kämpft. Je weiter man nach oben kommt, umso weniger werden eklatante Fehlurteile bekannt. Vielleicht wollen diese Richter noch was werden, vielleicht sind sie mit der Materie vertrauter, vielleicht gibt\'s auch andere Gründe. Fakt ist aber, dass auf LG/OLG-Ebene deutliche weniger KRASSE Fehlurteile gefällt werden als auf AG-Ebene. Ist aber nur mein subjektiver Eindruck aus den Veröffentlichungen hier und auf anderen Plattformen. Möchte das nicht Repräsenativ behaupten.

Und das der BdEV IMMER und ALLE Instanzen übernimmt kann ich ebensowenig bestätigen. Dort wird wohl genauso eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen wie wir dass auch bei uns selbst machen. Nur wenn es denn erfolgversprechend ist, die Berufung zu gewinnen, hat man wohl gute Chancen, selbst auf die Gefahr hin, auch auf dieser Ebene wieder auf Richter(innen) zu treffen, die die Matreie anders sehen. Dann ist\'s aber nicht das eigene alleinige wirtschaftliche Risiko, welches geschultert wurde, sondern das gemeinsame.

Ich mag halt Leute nicht, die immer das maximale mit minimalem Aufwand möchten (was ja erstmal nicht schlimm ist) aber sich hinterher beklagen, wenn sie merken, dass der Maximale meist auch mit maximalem Risiko behaftet war.  X(

Das sollte jetzt übrigens jetzt nicht auf burt13de gemünzt sein sondern gilt generell.

Offline superhaase

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Bestellung / Anträge und Anspruchsbegründung
« Antwort #17 am: 04. Februar 2011, 14:24:25 »
Andere Forenteilnehmer anzugreifen und zu unterstellen, sie hätten sich nicht am Prozesskostenfonds beteiligt, und sollten nun nicht jammern, ist recht unverschämt, zumal dann, wenn man nicht weiß, ob es sich wirklich so verhält.

Man sollte es lassen, solches Gift zu verspritzen, das hilft niemandem weiter.

Nix für ungut.

Zum Thema Stadtwerke München:
Mal so ein Gedanke:
Wäre es möglich, mit dem Hinweis auf den von den SWM maßgeblich beherrschten Vorlieferanten, eine unlautere Preisabsprache zwischen Vorlieferant und SWM zum Schaden des auf Zahlung verklagten SWM-Kunden in den Prozess einzubringen und damit die Verweisung an den Kartellsenat des Landgerichts zu erzwingen?

Wenn schon der Hinweis auf §102 EnWG nicht fruchtet.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline burt13de

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« Antwort #18 am: 05. Februar 2011, 14:14:38 »
Natürlich hab ich mich am Prozeßkostenfond beteiligt. Der BdEV hat auch die erste Instanz finanziert. Aber meine Anwältin (über den BdEV vermittelt) meinte der BdEV würde die zweite Instanz nicht übernehmen.

Sie meinte bei den Richtern in FFB und M könnte man nur etwas mit einem Gegengutachten erreichen, und das kostet ...

Wen es interessiert, das AZ des AG FFB lautet 1C1231/10

Offline RR-E-ft

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« Antwort #19 am: 05. Februar 2011, 15:21:34 »
@burt13de

Frau Kollegin Ahrens hat wohl alle maßgeblichen Geschäftsberichte der Bayerngas vorliegen, aus denen sich die Entwicklung der durchschnittlichen Gasbezugsptreise und Gasabgabepreise des Vorlieferanten herleiten lassen. Diese sind bei weitem nicht so stark gestiegen wie die Gasabgabepreise der SWM (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43), was man unter Sachverständigenbeweis stellen konnte.

Wenn man nicht schon  in der ersten Instanz selbst ein gerichtliches Sachverständigengutachten als (Gegen-) Beweis angeboten hatte, so wird es dafür in der Berufung wohl zu spät sein, § 531 ZPO.

Wurde denn überhaupt schon beim Prozesskostenfond wegen der Kosten der Berufung angefragt?

Man kann ja auch daran denken, zu eruieren, ob ggf. genügend Solidarität unter Mitstreitern besteht. Solidarität misst man zwischen Daumen und Zeigefinger. Selbst wenn es um die Kosten für ein gerichtliches Sachverständigengutachten geht, könnte vielleicht eine Annonce in der Zeitung helfen. Wenn die Leute erfahren, wofür das gesammelte Geld verwendet werden soll, finden sich vielleicht schnell genügend Unterstützer. (Fragen Sie mal bolli.)

In der Regel verbleibt genug Zeit, um sich zu entscheiden.
Man muss nichts übers Knie brechen.

Offline bolli

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Bestellung / Anträge und Anspruchsbegründung
« Antwort #20 am: 06. Februar 2011, 00:27:35 »
Zunächst einmal möchte ich meinen \"Anwurf\" gegenüber burt13de zurücknehmen, da ich aus den Bemerkungen von ihm meinte entnehmen zu können, dass er nicht rechtlich abgesichert sei. Auch ich kann mich irren und hab auch kein Problem damit, dieses zuzugeben.

Leider konnten wir in der Vergangenheit ja schon tatsächlich einige Mitstreiter hier begrüßen, die sich mit monetärerer Unterstützung sehr zurückgehalten haben (was sie durchaus dürfen), sich dann aber hinterher über das zu hohe Risiko einer Klage ausgelassen und oftmals auf fehlende finanzielle Mittel abgestellt haben (was aus meiner Sicht dann etwas widersprüchlich ist, da ohne Kürzung das Geld ja komplett an den versorger gegangen wäre).
Aber sei\'s drum, ich werde in Zukunft versuchen zu akzeptieren, dass in dieser Situation die Menschen unterschiedlich reagieren und mich zurück halten.

Bezüglich der Frage der Berufungskosten ist wohl tatsächlich fraglich, ob es denn in der ersten Verhandlung so gelaufen ist, dass eine Berufung Sinn macht. Wenn ja, fragt sich, warum mögicherweise der Prozesskostenfond nicht einspringen sollte. Wenn sie aus prozesstaktischen Gründen keinen Sinn macht, macht sicher auch eine Sammlung keinen Sinn.

Sollte dieser Sinn aber tatsächlich bestätigt werden, und der Prozesskostenfond würde nicht einspringen (wobei mich eine entsprechende Begründung dann schon interessieren würde), wäre ich für einen Beitrag zu solch einer Maßnahme sicherlich ansprechbar. Dieser wird mit Sicherheit nicht die Kosten eines Gutachtens abdecken aber auch Kleinvieh macht Mist und wie schon mehrfach festgestellt wurde:

Nur gemeinsam können wir was erreichen. Auf, auf RR-E-ft.  ;)

Offline burt13de

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Bestellung / Anträge und Anspruchsbegründung
« Antwort #21 am: 09. Februar 2011, 13:37:10 »
Schade - der BdEV hat geantwortet und ist nicht bereit, die Berufung mit dem Prozesskostenfond zu übernehmen (@bolli: ohne Begründung).  ;(

Die Richter aus München und Umgebung sind offensichtlich quer durch die Bank nicht Willens oder in der Lage den Argumenten der Verbraucheranwälte zu folgen. Natürlich könnte auch das Gericht Gutachten in Auftrag geben. Aber was tun, wenn es das nicht für nötig hält.

Selber ist mir das Risiko wieder zu verlieren und die damit verbundenen Kosten zu hoch. Recht muss man sich leisten können.

So heißt es halt wieder mal \"Im Namen des Volkes: das Volk ist der Dumme\".

Und die SWM haben eine Trophäe mehr an der Wand hängen ...

 

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