Die Vorgehensweise, dass Zahlungen einfach spurlos verschwinden, ist weit verbreitet. Wenn die Zahlungen zweckgebunden (\"Abschlag lfd. Monat, Vertr.Nr.xxxx\") vorgenommen wurden und sich dies auch nachweisen läßt, würde ich (nach Fristsetzung) Anzeige wegen möglicher Unterschlagung erstatten. Meistens erledigt sich das aber, wenn man ein Schreiben (Einschreiben/Eigenhändig) an den Vorstand des EVU gehen lässt und auf die möglichen Folgen hinweist. Komischerweise ist es schon vorgekommen, dass bei Gerichtsverfahren die Zahlungen plötzlich wieder aufgetaucht sind. Es werden da manchmal ganz andere Forderungsaufstellungen vorgelegt, als der Kunde vorher erhalten hat. Hilfreich für die Antwortenden wäre es, wenn man hier erfahren könnte, um welchen Versorger es sich handelt.