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Autor Thema: Stromanbieter ohne Schufaauskunft und das?  (Gelesen 15594 mal)

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Offline ESG-Rebell

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Stromanbieter ohne Schufaauskunft und das?
« Antwort #15 am: 12. Oktober 2010, 11:58:37 »
Zitat
Original von Evitel2004
Antrag auf Auskunftserteilung nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Vordrucke/AuskunftsersuchenSchufa.pdf?__blob=publicationFile
Zu ergänzen ist noch, dass Sie in der Auskunft erfahren (sollten), wer Meldungen an die SCHUFA vorgenommen hat.

Finden sich darunter falsche oder unzulässige Eintragungen, was gar nicht selten vorkommen soll, so können Sie vom Melder verlangen diesen Eintrag löschen zu lassen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline raim792

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Stromanbieter ohne Schufaauskunft und das?
« Antwort #16 am: 29. Oktober 2010, 23:29:03 »
Hallo,

Habe einen anderen Stromanbieter gefunden gehabt. Und muss nun mit grauen feststellen in was ich hineingeraten bin. TELDAFAX. Mann liest ja wirklich nur überall negatives über diesen Stromanbieter.

Wie komme ich da wieder raus? Wie sollte der Widerspruchs Brief
geschrieben werden?
Zur Info. Habe eine Auftragsbestätigung erhalten gehabt mit ein Schreiben worin steht das ich das innerhalb von 14 Tagen unterschrieben zurückschicken soll.
Habe aber noch gar nichts unterschrieben und da hin geschickt. Können die trotzdem einfach das Geld 100 Euro von mein Konto schon abbuchen, ohne Vollmacht von mir?
Widerruf hab ich auf der Hompage Seite von Teldafax gelesen ist nach Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen möglich. Brief von 25.10. 2010

Offline raim792

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Stromanbieter ohne Schufaauskunft und das?
« Antwort #17 am: 30. Oktober 2010, 12:41:51 »
Kann mir einer sagen wie ich mich verhalten soll? Kündigen Vertrag obwohl die
nichts unterschriebenes von mir erhalten haben? Hatte nur Online ausgefüllt.

Offline ESG-Rebell

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Stromanbieter ohne Schufaauskunft und das?
« Antwort #18 am: 31. Oktober 2010, 19:21:22 »
Zitat
Original von raim792
Hatte nur Online ausgefüllt.
Dadurch ist Ihr Wechselantrag aber im Auftragssystem von TeldaFax enthalten.
Daher ist anzunehmen, dass die Auftragsabwicklung vorgehen wird wie immer.

Sie schreiben, Sie sollten etwas unterschrieben zurückschicken.
Was steht denn auf dem Zettel, den sie unterschreiben sollen?
Was passiert laut Anschreiben denn, wenn Sie nichts unterschrieben zurückschicken?

Davon hängt letztlich ab, ob und was Sie nun tun sollten.

Wie üblich gilt auch in Ihrem Fall: Lesen hilft!

Gruss,
ESG-Rebell.

 

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