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Autor Thema: Beendigung des KlassicGas Vertrages  (Gelesen 7211 mal)

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Offline Hella

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Beendigung des KlassicGas Vertrages
« Antwort #15 am: 24. Juni 2010, 20:11:46 »
Das Kapitel E.ON Hanse ist bei mir hinsichtlich der künftigen Gaslieferungen ab dem 01.07.2010 beendet :D, da dieser seltsame Lieferant mich nicht mehr haben wollte, ist mir mein Klassik-Gas-Vertrag gekündigt worden; na denn: jetzt bin ich weg :].

Über die restlichen vermeintlichen Forderungen der E.On Hanse wird noch gestritten; demnächst beim Landgericht Hamburg. irgendwie scheinen die Verantwortlichen bei E.ON es nicht begreifen zu wollen: die Gesetzeslage beim Klassik-Gas-Vertrag ist bis zum BGH geklärt. Aber wenn denn unbedingt noch Geld in den Sand gesetzt werden soll: dann man zu: das Geld gehört ja schliesslich nicht den Vorstandsvorsitzenden etc.... Tolle Einstellung!

Und ich bin jetzt neu bei der WEMAG. Probieren werde ich es, wenn irgendwann mal eine Erhöhung kommt - wird bestimmt geschehen - na dann suche ich mir eben jemand neues....  :tongue:

Offline bolli

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Beendigung des KlassicGas Vertrages
« Antwort #16 am: 25. Juni 2010, 07:35:23 »
Zitat
Original von Hella
Über die restlichen vermeintlichen Forderungen der E.On Hanse wird noch gestritten; demnächst beim Landgericht Hamburg. irgendwie scheinen die Verantwortlichen bei E.ON es nicht begreifen zu wollen: die Gesetzeslage beim Klassik-Gas-Vertrag ist bis zum BGH geklärt. Aber wenn denn unbedingt noch Geld in den Sand gesetzt werden soll: dann man zu: das Geld gehört ja schliesslich nicht den Vorstandsvorsitzenden etc.... Tolle Einstellung!
Vielleicht kommt ja mal jemand Betroffenes mal auf die Idee, diese Verantwortlichen auf Schadensersatz  zu verklagen, da sie, trotz besseres Wissens (Grundsatzentscheidung des BGH) weiterhin mit im wesentlichen gleichen Begründungen Verfahren mit entsprechenden Kosten durchziehen. Klar dient dieses nur der  Verunsicherung der Verbraucher, die ja teilweise i9mmer noch nachgeben, weil sie keine Lust auf Gerichtsstress haben (obwohl man diesen seit dem ersten Widerspruch einkalkulieren musste), aber die Kosten bezahlen die restlichen Kunden  dieses Versorgers.

 

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