Original von Harry01
Original von Nerv-Bert
Sicher kann man Eon noch ein wenig Schriftverkehr \"verpassen\", aber was bringt es? Diese Streiterei soll doch nicht zum Selbstzweck werden!
Genau das wird dann wohl passieren. EON wird auf der Rechtmäßigkeit der Kündigung beharren und die Abrechnungen entsprechend ausstellen.
Schade, dass die Zeit des \"günstigen\" Tarifes für mich vorbei ist.
Warum? Sie können doch weiter die Abschläge kürzen und EON muß dann ohnehin das nächste Verfahren anberaumen, da es nur um die Zeiträume bis 2007 ging.
Na der Tip ist ja Gold wert. X(
Das Gericht stellt fest, dass der Classic ein Sondertarif ist, EON schickt eine form- und fristgerechte Kündigung (mal vorausgesetzt das dem so wäre) und sie stecken den Kopf in den Sand und spielen Vogel Strauß getreu dem Motto \"Ich hab nichts mitbekommen\".
Wenn denn schon ein Gericht \"rechtskräftig\" (auch das mal vorausgesetzt) einen Sondervertrag feststellt, führt an dieser Tatsache kein Weg dran vorbei. Man kann dann eine Kündigung von EON wohl kaum als Kündigung in der Grundversorgung interpretieren, sonst hätte der Prozess anders ausgesehen.
Und eine Sondervertrag kann man nun mal immer irgendwie kündigen, wie RR-E-ft oben schon erwähnte. Da jetzt weiter zu kürzen und zu behaupten, man befände sich noch im ungekündigten alten Sondervertrag würdenur bedeuten, erspartes wieder auf\'s Spiel zu setzen, da man sich wohl in der Grundversorgung befände und dort nicht unter den Preissockel kürzen dürfte, zumindest nach Lesart des VIII. Senats.
Da dürfte es zweckmäßiger sein, sich einen günstigeren Anbieter zu suchen. Wie es dort weitergeht, muss man dann sehen. Das wir nicht am Ende des Protestes sind, da vor allem ein angemessener Preis für die Energie wohl derzeit nicht erreicht wird, dürfte aus Frage stehen.
Aber an bestimmten Stellen muss man schon mal einen Zwischenschritt (oder auch Umweg) einlegen, um sein Ziel zu erreichen.
Original von Harry01
Original von Nerv-Bert
Wenn Avacon keine Berufung einlegt (mein Urteil, AG Burg v. 08.06.10 - hier veröffentlicht), ist die Sache für mich \"gegessen\" - und durch die Kündigung scheint es ja so zu sein.
Ihrer Schilderung nach hat EON Ihren Vertrag mit der Frist für Grundversorgungsverträge gekündigt. Laut Ihrem erwirkten Urteil wird doch aber ein Sondervertrag festgestellt. Da wäre die Kündigung doch unwirksam ? Vielleicht sollten Sie den Tip von RR-E-ft befolgen und die Wirksamkeit der Kündigung anzweifeln.
Warum ist die Kündigung deshalb unwirksam. Selbst wenn die Frist falsch wäre, würde lediglich eine rechtmäßige Frist gesetzt, aber die Kündigung an sich nicht in Frage gestellt.
Wenn dann so ein Verfahren durch die Instanzen 2-3 Jahre läuft, haben Sie ne ganze Zeit in der Grundversorgung verbracht und dürfen mehr bezahlen.