Hallo Forumsfreunde,
wie viele von uns erhielt ich Anfang Juli meine Jahresabrechnung der RWE. Wie bereits seit 2007 beabsichtige ich erneut gegen die Abrechnung Widerspruch einzulegen und sie auf der Basis von 2007 (18,69 Ct/kWh) dahingehend zu korrigieren und auch meine monatlichen Abschläge auf dieser Basis neu berchne.
Frage:
Gibt es neuere Rechtsprechung aus der letzten Zeit, oder kann ich meinen Widerspruch erneut mit \"fehlendem Nachweis der Angemessenheit\" sowie \"§ 315 BGB\" begründen. Mein Widerspruch aus 2007 basierte auf einem hier im Forum empfohlenen Text. Auf zwischenzeitliche Mahnungen (Mahnung vom 28.08.09 über 127,01, Letzte Mahnung vom 25.09.09 über 155,01 zahlbar bis 12.10.09) habe ich nicht reagiert und seitdem nichts mehr von RWE in dieser Angelegenheit gehört.
Den mir von RWE so ans Herz gelegten \"Super Tarif 36MAX\" habe ich in die Ablage \"P\" entsorgt.
Vielen Dank für entsprechende Informationen.
Gruß marcon