Ich würde wahrscheinlich warten, da Sie wahrscheinlich eh kein rechtskräftiges Urteil bekommen, solange E.ON WW kein Endurteil vom BGH hat. Liegt dieses vor, haben Sie einen Anhaltspunkt zu einigen aufgeworfenen Fragen und können Ihr Prozesskostenrisiko besser abschätzen. Außerdem hat auch das Gericht und E.ON gewisse Anhaltspunkte für bestimmte Prozessfragen. Und letztlich können Sie ja noch immer in die nächste Instanz gehen, wenn das Urteil nicht in Ihrem Sinne ausfällt.
Einen Nachteil bei Verzicht der Einrede der Verjährung besteht im wesentlichen nicht, denn auch im Falle eines laufenden Prozesses müssen Sie z.B. Zinsen zahlen, wenn Sie verlieren. Ich würde nur darauf achten, das diese Verzichtserklärung von beiden Parteien ausgesprochen wird.