In der Stadtradtssitzung vor der Sommerpause ging es darum, den Oberbürgermeister zu beauftragen, in Verhandlungen mit den eigenen Stadtwerken erstmals die Zahlung von Konzessionsabgaben in einem Fernwärme- Konzessionsvertrag durchzusetzen.
Jenaer Stadtratssitzung kollidiert mit Fußball-WM Mehrheitlich beschlossen TOP 20: Beschlussvorlage Oberbürgermeister - Gestattungsentgelt FernwärmeDer Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Verhandlungen um den Neuabschluss des Gestattungsvertrages Fernwärme von der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH die Zahlung eines Gestattungsentgeltes in Anlehnung an die Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (KAE) bis zu folgenden Höchstbeträgen zu fordern: • bis zu 6 % der Roheinnahmen für die Lieferung von Fernwärme an „Tarifkunden“ • bis zu 1,5 % der Roheinnahmen für die Lieferung von Fernwärme an „Sondervertragskunden“
Die Stadt erhofft sich durch den Abschluss eines entsprechenden Konzessionsvertrages, wie er für die Wegenutzung für Strom-, Gas- und Wasserleitungen schon besteht, auch für die Fernwärme, einen jährlichen Zusatzbetrag für den kommunalen Haushalt in Höhe von 1 Mio. EUR.
Danach würde sich unter Zugrundelegung der Geschäftszahlen der Stadtwerke aus dem Jahre 2009 folgende Gestattungsentgelte ergeben:
• Tarifkunden: 730.860,00 €
• Sondervertragskunden: 226.545,00 €
• Gesamt: 957.405,00 €
Der Fortgang der Verhandlungen wird zeigen, ob eine Einigung mit den Stadtwerken auf dieser Basis möglich ist.
Hinzuweisen ist darauf, dass auf Seiten der Stadtwerke die Entscheidung über die Höhe des Gestattungsentgeltes nicht von der Geschäftsführung, sondern vom Aufsichtsrat getroffen wird.
Hinzu tritt, dass die Konzessionsabgabenhöhe nicht einen festen Betrag ausmachen soll (bei Gaslieferungen an Sondervertragskunden 0,03 Ct/ kWh), sondern an das Rohergebnis gekoppelt werden soll, welches wiederum unter anderem (witterungsbedingte Absatzmengen) direkt abhängig ist von der Höhe der den Kunden abverlangten Fernwärmepreise.
Dezernent Frank Jauch (SPD) meinte, dieser Betrag ginge allein zu Lasten des Gewinns der Fernwärmesparte der Stadtwerke und wer dagegen rede, führe das Wort der privaten Minderheitsgesellschafter, die dadurch betroffen wären, dass ihr Gewinnanteil zukünftig entsprechend geringer ausfalle.
Dagegen spricht, dass die Stadt Jena
per Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang zur Fernwärme eingeführt hat, den man sich nun wohl noch zusätzlich vergolden würde.
Dass die Zusatzkosten durch eine solche Konzessionsabgabe zukünftig in die Fernwärme- Preisklakulation Eingang findet, die Kunden also zusätzlich belastetet werden und der Gewinn gerade nicht geschmälert wird, daran dürften wenig Zweifel bestehen. Eine Nichtumlage der durch die Konzessionsabgaben entstehenden Zusatzkosten der Fernwärmelieferung zu Lasten des Gewinns und damit der privaten Minderheitsgesellschafter dürfte gesellschaftsrechtlich nicht haltbar sein. Denn damit würden die Geschäftsanteile der privaten Minderheitsgesellschafter entwertet.
Wäre die Konzessionsabgabe tatsächlich gewinnschmälernd, könnten sich Probleme bei der steuerlichen Anerkennung als Betriebsausgabe ergeben, weil die gezahlte Konzessionsabgabe unter Umständen steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden kann.Zuständig bei den Stadtwerken ist der Aufsichtsrat.
Dessen Vorsitzender ist der Jenaer Oberbürgermeister, ein gelernter Theologe.
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzendender ist derzeit der Vorstandsvorsitzende der E.ON Thüringer Energie AG Herr Raimund Gotzel, ein gelernter Diplomkaufmann.
Wohl verräterischen näheren Aufschluss geben die Bedingungen der Stadt zur Auswahl eines Partners der Konzessionsverträge im
Amtsblatt Nr. 45/09 S. 425Ein Kriterium:
\"Erhaltung bzw. Erhöhung der Gewinnabführung durch Beteiligung am Netzbetreiber\", gewichtet mit 10 Prozent.
Hat man Worte? Eigentlich sollten solche Unternehmen als Netzbetreiber zum Zuge kommen, die die Aufgabe so zuverlässig, effizient und preisgünstig wie möglich erledigen.
Wenn die Stadt der Meinung ist, der Gewinnn der Fernwärmesparte falle derzeit um eine Million Euro pro Jahr zu hoch aus und ein solch hoher Gewinn sei nicht notwendig für Rückstellungen und die Verzinsung des Eigenkapitals der Gesellschafter, dann könnte sie auch darauf drängen, die Fernwärmepreise abzusenken.
Es erscheint jedenfalls bedenklich, den Zwangskunden nun auch noch mittelbar eine Abgabe abzunötigen, ohne die die Stadt bisher in den letzten 20 Jahren augescheinlich auch ausgekommen ist.