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SWB kündigt Altverträge

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Abraham:
Es ist soweit:

Die SWB kündigt fristgerecht die (Alt-)Sonderverträge (die, mit ungültiger Preisanpassungsklausel). Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen machten dies notwendig. Ein neuer Vertrag liegt selbstverständlich bei.

Ähm, was waren nochmal die Kriterien für eine Kündigung? Originalunterschrift, fühlbar? Hat das Schreiben nicht. Der Wille zur Beendigung des Vertragsverhältnisses geht aber eindeutig aus dem Schreiben hervor.

Zeit sich einen neuen Versorger zu suchen oder hartleibig in die Grundversorgung gehen und weiter kürzen. Gibt es da Tips und Links?

bolli:

--- Zitat ---Original von Abraham
Zeit sich einen neuen Versorger zu suchen oder hartleibig in die Grundversorgung gehen und weiter kürzen. Gibt es da Tips und Links?
--- Ende Zitat ---
Hauptproblem bei der Grundversorgung ist derzeit wohl der Sockelpreisansatz des VIII. Senats, der es nicht attraktiv erscheinen lässt, sich auf dieser Basis mit dem Versorger \"rumzuschlagen\". Besser einen günstigeren Versorger suchen.

Sollte der (unverständliche) Sockelpreis in der Grundversorgung mal fallen und somit die Billigkeit des gesamten Preises überprüft werden können (was aus meiner Sicht eh der gesetzliche Ansatz einer preisgünstigen Energieversorgung aus dem EnWG ist) ist die Grundversorgung mit dem Billigkeitseinwand die bessere Variante gegenüber den vertraglich vereinbarten Preisen im Sondervertrag.

Cremer:
@Abraham,

Bei einer Kündigung müßte m.E. eine Originalunterschrift drunter sein.

RR-E-ft:
Eine Originaluntsrechrift könnte dann zu verlangen sein, wenn explizit Schriftform vertraglich vereinbart wurde, vgl. § 127 iVm. § 126 BGB.

Andernfalls könnte Textform genügen, § 126b BGB.

wallieser:
Hallo Zusammen,
auch wir haben die Kündigung zum 31.12.2010 auf dem Tisch liegen, mit Angebot einen neuen Vertrag abzuschliessen oder aber bei Nichtreaktion in der Grund- und Ersatzversorgung (BonnBasis ab 01.01.2011) weitergeführt/versorgt zu werden.

Gleichzeitig machen Sie darauf aufmerksam, \"dass die Kündigung in keinem Zusammenhang mit den noch zwischen uns offenen Forderungen steht. Diese bleiben durch die Kündigung des Vertrages unberührt. Vielmehr sind durch die Kündigung ausnahmslos alle Kunden betroffen, die noch das gleiche Vertragsprodukt wie Sie abgeschlossen haben. Die Kündigung dient lediglich der Verbesserung der Klarheit und der Rechtssicherheit.\"

So, so.....


Wie geh ich jetzt weiter vor? Hätte da jemad einen heißen Tip für mich?

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