Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

Mahnkosten rechtens???

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RR-E-ft:
@Emma Peel


Ich bin auch Unternehmer.

Ohne Schuss kein Jus.

Deshalb wird nicht ohne Vorschuss gearbeitet.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@ Emma Peel,

Wenn Mahngebühren im allgemeinen Geschäftsverkehr anfallen, hat dies schon seine Richtigkeit (Telekom).
Bei der KFz-Steuer habe ich auch mal für 3 € Mahngebühren mit dem FA zwischen Einkommensteuererstattung und Umsatzsteuervorauszahlung immer hin- und herbuchen lassen, bis es dem FA mal zuviel wurde und stornierte.

Hier liegt aber in unserem Falle dies anders.

Wenn Sie Widerspruch gemäß § 315 BGB eingelegt hatten, sind Mahngebühren nicht fällig. Bei uns schlagen die SW monatlich immer wieder auf ihren vermeintlichen Abschlag (oder doch vielleicht \"Rate\" lt. Graf Koks) 3,5 € Mahngebühren drauf. Wird alles bei der kommenden Jahres-Endabrechnung im Januar 2006 geregelt.
Die Mahngebühren sind nämlich nicht fällig.

Emma Peel:
@RR-E-ft

Oh, da ist etwas falsch angekommen...

Meine Zahlungsmoral betrifft nur Monopol- und öffentliche Stellen.

Ich hatte gedacht, es gäbe vielleicht einen Formbrief an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, da ich nicht für 2,50 EURO private Mahngebühren einen Beamten beschäftigen wollte, sondern nur Briefe schreibe, wenn mehr Kunden betroffen sind und ein allgemeiner Mißstand beseitigt werden muß.

@Cremer

vielen Dank für den Hinweis!

Herzliche Grüße aus Berlin

Emma Peel

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