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TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!

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bolli:

--- Zitat ---Original von hugo00
Was kann man da noch tun, wo die ein \"Aussage-gegen-Aussage-Spiel\" fortführen?
--- Ende Zitat ---
Gibt wohl nur zwei Möglichkeiten:
1. Die jetzt einfach weiter agieren lassen und bei einem Mahnbescheid Einspruch einlegen. Falls die aber den Fall doch nicht weiter verfolgen, haben Sie Ihre Überzahlung noch nicht zurück.

2. Rückzahlungsklage erheben, da falsche Abrechnung nicht korrigiert wird. Ist allerdings wahrscheinlich mehr Aufwand für Sie, da Sie agieren müssen und nicht der Versorger. Selbst wenn Sie Rechtsschutz haben, wird sich ein Anwalt nicht um den Fall um 100,- EUr Streitwert reißen.

Übrigens: Das mit der Sperrandrohung können Sie wohl vergessen, da Sie mit dem betroffenen Zähleranschluss ja garnicht mehr bei TDF sind. Und ihren anderen (eigenbewohnten) Anschluss, so der denn bei TDF ist, dürfte man deswegen wohl nicht sperren, da hier ja keine Rückstände sind.

hugo00:
Da bin ich Ihrer Meinung.
Trotzdem ist das eine zutiefst ärgerliche Plage mit diesen EVUs, die weiter unbelehrbar auf ihren Standpunkten bestehen. Wenn sie nicht dauernd mit ihren Kunden wegen ihrer seltsamen, wirklichkeitsfremden Auffassungen überkreuz gerieten, hätten die doch ebenso das Leben leichter und könnten sogar Personal sparen, das durch die Korrepondenz bei Reklamationen gebunden wird und für andere Aktivitäten nicht zur Verfügung steht. So könnten sogar Kosten gespart werden, muß man diesen sog. Kaufleuten vorhalten.

Andererseits, wenn die das autom. gerichtl. Mahnverfahren anwenden, hat man auch Ärger, weil man dann seitens des Gerichts an das örtl. AG verwiesen wird nach Widerspruch. Doch diese kleinen AGs, wie unseres in Norderstedt, haben keinerlei Erfahrung mit derartigen Fällen und so wird man verfrühstückt wie jeder andere säumige Zahler.

Nun ich werde mal versuchen, das meinerseits bzw. mithilfe von Hn. Kreisel ermittelte Guthaben bei dem Zähler für die von mir bewohnte Do-Haus-Hälfte einzubehalten. Dann haben sie da auch Ärger und ich komme dann in eine Rille, die mir den Ausstieg, den Wechsel auch bei diesem Zähler ermöglicht.

bolli:

--- Zitat ---Original von hugo00
Nun ich werde mal versuchen, das meinerseits bzw. mithilfe von Hn. Kreisel ermittelte Guthaben bei dem Zähler für die von mir bewohnte Do-Haus-Hälfte einzubehalten. Dann haben sie da auch Ärger und ich komme dann in eine Rille, die mir den Ausstieg, den Wechsel auch bei diesem Zähler ermöglicht.
--- Ende Zitat ---
Das dürfte Ihnen kaum gelingen, da ich davon ausgehe, dass es sich um zwei getrennte Abnahmestellen und somit um zwei getrennte Verträge handelt. Eine Aufrechnung ist schon in EINEM Vertrag nicht ganz unproblematisch (vertraglicher Auschluss ?, rechtskräftig festgestellte Forderung ?), bei zwei unterschiedlichen Verträgen drüften aber die o.g. Punkte kaum zutreffen. Da wird TeldaFax SEHR schnell mahnen und im Zweifelsfall recht bekommen, da fallen für Sie höchstens zusätzliche Kosten an.

Bleibt Ihnen jetzt nur, an der Rückforderung INTENSIV zu arbeiten (nach zwei bis drei Monaten rückfordern und ggf. auch \"andere Wege\" beschreiten) und ggf. mit Ihrem Vertrag der selbstbewohnten Haushälfte bei einem günstigerem Angebot zu wechseln.

hugo00:
Das verstehe ich nun wieder nicht, wieso ich mein Guthaben nicht über den noch existierenden Zähler für unsere Do-Haus-Hälfte einbehalten können sollte?

Beide Zähler gehören den hiesigen Stadtwerken. Das Do-Haus, in dem auch die Mieter Wand an Wand mit uns wohnen, gehört meiner Frau und mir. Die beiden Zähler hängen im gemeinsam von Mietern und uns begangenenen Keller genau \"knatsch\" nebeneinander. Die Vertragspartner sind meine Frau und ich gegenüber TDF, weil die Mieter dies so wünschten. Also beide Verträge laufen auf meinen Namen. Der Zähler für die Mieterwohnung läuft inzwischen ab 1.6.10 unter Vertrag bei MeckPommStrom.
Die Postadresse ist auch die gleiche.

bolli:
Auch wenn die Zähler knatsch nebeneinander im gleichen Raum hängen, vermute ich mal, dass es zwei getrennte Verträge waren (unterschiedliche Vertragsnummern auf den Abrechnungen). Wenn dem so ist, sind diese Zähler und die damit verbundenen Verträge zwei getrennte Rechtsgeschäfte, auch wenn die beiden Vertragspartner identisch waren.

Wenn Sie nun ohne entsprechende rechtliche Grundlage (rechtskräftig festgestellte Forderung) anfangen, etwaige Forderungen aus dem einen (ehemailgen) Vertragsverhältnis mit denen ihres aktuellen zu verrechnen (aufrechnen), wird der Versorger, wenn er klug beraten ist, dieses zu unterbinden suchen, indem er die aufgerechneten, also nicht bezahlten Beträge als offen anmahnt. Falls es in eine rechtliche Prüfung des Vorgangs geht, wird sich herausstellen, dass Sie keine rechtskräftig  festgestellte Forderung (also einen Urteilstitel) gegen den Versorger haben und somit keine Berechtigung zur Aufrechnung hatten.

Es wird Ihnen aus meiner Sicht nichts anderes übrig bleiben, als Ihr überzahltes Geld aus dem anderen Vertrag anders zurück zu holen. So ist das Leben.  X(

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