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Autor Thema: Der heimische Baum dient dem Klimaschutz - die importierte Preisänderungsklausel der Gewinnerhöhung  (Gelesen 2949 mal)

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Der heimische Baum dient dem Klimaschutz.

Zitat
Großes Potenzial sehen die Stadtwerke aber auch im Bereich der Holzresteverwertung. Denn in dem waldreichen Bundesland wächst laut Jänicke so viel Holzmasse jährlich nach, dass die Förster bei der aktuellen Marktlage nur 60 Prozent des möglichen Einschlags unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Verkauf nutzen können. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass 40 Prozent potenziell für die Energienutzung zur Verfügung stehen.

Der heimische Anwalt dient dem Verbraucherschutz.

Es ist lobsam, dass die Wärmeerzeugung für Hermsdorf modern in einem Biomasseheizkraftwerk erfolgt.

Fraglich ist jedoch, warum dann der Preis für modern aus regionaler Biomasse erzeugte Wärme vollkommen unzeitgemäß an Heizölnotierungen im fernen  Rheinland gekoppelt wird.


Zitat
HEL = Der Preis für leichtes Heizöl (ohne Umsatzsteuer) in €/hl ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden unter Fachserie 17 - Preise, Reihe 2 \"Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise)\" - zu entnehmen, und zwar der Preis frei Verbraucher in Düsseldorf, Frankfurt und Mannheim/Ludwigshafen bei Tankkraftwagenlieferungen 40 – 50 hl pro Auftrag, einschließlich Verbrauchssteuer. Maßgebend ist das arithmetische Mittel der drei vorgenannten Berichtsorte. Für die Preisanpassung am 1. Januar gilt der Durchschnittspreis, errechnet aus den Monatsmittelwerten für April bis September des Vorjahres. Für die Preisanpassung am 1. Juli gilt der Durchschnittspreis, errechnet aus den Monatsmittelwerten für Oktober des Vorjahres bis März des laufenden Jahres.

Da scheint etwas nicht zu passen. Dieser als \"HEL\" definierte Referenzwert hat weder etwas mit den Wärmeerzeugungskosten noch mit dem regionalen Wärmemarkt in Hermsdorf zu tun. Solche ollen Preisänderungsklauseln schließen die nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils am Wärmepreis nicht aus und dürften sich allein deshalb gem. § 307 BGB regelmäßig als unwirksam erweisen (BGH VIII ZR 178/08].

Die Erhöhung des Gewinnanteils über solche Klauseln ist keine rein  theoretische Größe.

Aus dem Geschäftsbericht der Stadtwerke 2009 auf Seite 8 geht hervor, dass sich die Fernwärme für die Kunden ölpreisbedingt erheblich verteuert hatte:

Zitat
\"Der Fernwärmeabsatz hat sich witterungsbedingt um 15 GWh (3,4 %) auf 436 GWh erhöht. Durch diese Mengensteigerung kam es in Verbindung mit ölpreisabhängigen Absatzpreissteigerungen zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse aus Fernwärmelieferungen um 6,4 Mio. EUR (22,2 %) auf 35,2 Mio. EUR.\"

Wo der Umsatz stärker steigt als der Absatz, erhöht sich der Gewinnanteil je abgesetzter Mengeneinheit.

 

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