Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre

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superhaase:

--- Zitat ---Original von bjo
Die herrausgabe des Zählers verlangen zwecks Prüfung bei einer unabhängigen Stelle. Mich würde es nicht wundern wenn der Zähler nicht mehr auffindbar ist!
--- Ende Zitat ---
Das würde ich auch verlangen.

Es soll auch schon vorgekommen sein, dass bei einem Zähler eine Dezimalstelle an der vorherigen hängengeblieben und einmal \"unberechtigt\" mitgezogen wurde, so dass der Zählerstand dann einen Sprung gemacht hat.

Ist der Zähler nicht mehr auffindbar, dann die Zahlung verweigern und nur den Druchschnitt der letzten Jahre bezahlen. Dann kann der Versorger ja auch nichts mehr beweisen und der Verdacht einer voreingenommenen Zählerprüfung steht im Raum.
Schließlich war auch der Zähler schon sehr alt und auch die Eichfrist war schon abgelaufen.

Ein Gewitter kann eigentlich keinen Einfluss auf den Zähler haben, sofern kein Blitz ins Haus eingeschlagen ist.

ciao,
sh

bjo:

--- Zitat ---
Ist der Zähler nicht mehr auffindbar, dann die Zahlung verweigern und nur den Druchschnitt der letzten Jahre bezahlen. Dann kann der Versorger ja auch nichts mehr beweisen und der Verdacht einer voreingenommenen Zählerprüfung steht im Raum.
Schließlich war auch der Zähler schon sehr alt und auch die Eichfrist war schon abgelaufen.
ciao,
sh
--- Ende Zitat ---

wenn mann nachweisen kann das die Eichfrist abgelaufen ist würde ich sämtliche Nachforderungen verweigern. Grund: der Versorger ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen.

superhaase:

--- Zitat ---Original von bjo
wenn mann nachweisen kann das die Eichfrist abgelaufen ist würde ich sämtliche Nachforderungen verweigern. Grund: der Versorger ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen.
--- Ende Zitat ---
Ganz so stimmt das nicht.

Auch nach Ablauf der Eichfrist darf ein Zähler noch einige Jahre weiterbetrieben werden, wenn bei der Bauart irgendwie stichprobenartig die längere Zuverlässigkeit nachgewiesen wurde. Wie das genau geregelt ist, weiß ich jetzt auch nicht.

Wenn allerdings wie hier dann offensichtlich Probleme auftreten - immerhin ein mehr als doppelt so hoher Verbrauch ohne erkennbaren Grund - dann ist die abgelaufene Eichfrist schon ein Problem für den Messstellenbetreiber.

bjo:
jeder Fehler eines Versorgers ist im Streitfall ein Pluspunkt für den Verbraucher!
dehalb habe ich falsche Rechnungen auch immer nur einmal angemahnt!

Fischlein:

--- Zitat ---Original von bjo
im keinen Fall, den strittigen Betrag zahlen. Nur den Durchschnitt der letzten Jahre zahlen. E.on muß dann beweisen das alles OK ist.

--------------
„vielen Dank für die Mitteilung Ihres Zählerstandes. Wenn Ihr Stromverbrauch im
Winterhalbjahr gleich bleibt, stimmen wir Ihren Berechnungen des Jahresverbrauches zu.
--------------

Ich bin der Meinung da stimmt was nicht. Wenn die sowa anbieten muss irgendwo was falsch sein. Und wenn es nur ein nicht mehr geeichter Zähler ist!

Die herrausgabe des Zählers verlangen zwecks Prüfung bei einer unabhängigen Stelle. Mich würde es nicht wundern wenn der Zähler nicht mehr auffindbar ist!
--- Ende Zitat ---

Vielen Dank für die Antwort. Ich kann leider immer nur nachmittags an den PC um zu antworten.

Können die dann, wenn wir die Herausgabe des Zählers fordern trotzdem erst mal die Rechnung einfordern und den Strom sperren ? Und was wird so ein unabhängiger Gutachter kosten ?

Und weis jemand wie oft so ein Zähler geeicht werden muss .

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