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Haus mit Flüssiggastank

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ananpe:
Ich habe mich entschlossen ein 10 Jahre altes Haus zu kaufen. Die Heizung wird mit Flüssiggas betrieben, für mich eine völlig neue Thematik. Der Flüssigtank stört mich zwar aber ich habe keine Alternative.
Nun bin ich an cleveren Vorgehensweisen in solch einem Fall interessiert.
Einen neuen Vertrag mit Primagas abzuschließen ist wohl nicht die beste Variante?
Den Tank Primagas abzukaufen, wird mir wohl nicht gelingen?
Wenn ich keinen neuen Vertrag abschließe, muss ich wohl den Abtransport des Taks zahlen, obwohl ich keinen Vertag mit den Herrschaften habe?

Bin für gute Hinweise dankbar.
Peter.

Watzl:
Wenn sie das Haus noch nicht gekauft haben, dann lassen sie den Tank doch von dem Vorbesitzer abtransportieren. Weisen sie den Vorbesitzer darauf hin, dass sie wohl ein Haus aber keinen Knebelvertrag haben wollen.

Normalerweise geht mit dem Kauf auch der Gasvertrag auf sie über. Sie sollten daher vorher alles regeln d.h. das Haus dann ohne Vetrag kaufen.
Oder sie mindern den Kaufpreis um die Kosten für den Abtransport des Tanks.

Guten Erfolg

H. Watzl

ananpe:
Danke für den Hinweis.
Sind Sie sich sicher, dass ich automatisch mit dem Hauskauf den Vertrag mit Primagas übernehme? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht so richtig vorstellen. Da streubt sich mein Rechtsempfinden. Primagas hat einen Vertrag mit einer völlig anderen Person abgeschlossen. Ich kenne keine Vertragsbedingungen und möchte mich auch nicht vertraglich binden.
Da kann man mir die Abtransportkosten auch nicht in Rechnung stellen.
Vielleicht gibt es im Forum einen Rechtsanwalt oder Notar der uns hier helfen kann.
Freundliche Grüße
Peter.

Watzl:
Das Forum ist mit Sicherheit keine Anwaltskanzlei.
In allen Fällen, die ich kenne, ist der Flüssiggasvertrag auf den Käufer übergegangen.

Es ist also notwendig, dass sie das mit dem Verkäufer    v  o  r    dem Kauf klären.
Eine Lösung wäre da z.B. vertraglich festzulegen, dass der Verkäufer alle anfallenden Kosten des Rückbaus übernimmt.
Oder dass der Verkäufer mit dem Vertragshändler vor dem Verkauf den Vertrag beendet. Er hätte somit alle damit verbundenen Unannehlichkeiten zu tragen. Bei einem eingegrabenen Tank kann der Aufwand ja durchaus nicht unerheblich sein, den Tank auszugraben und das Gelände später wieder entspreechend anzupassen.

Klären sie das alles vor dem Verkauf mit dem Verkäufer und sparen sie sich das Geld für den Anwalt.

Guten Erfolg weiterhin.


H. Watzl

May:
Wir waren ebenfalls in einer solchen Situation und haben mit dem Verkäufer nach dem Kauf abgesprochen, dass wir den Tank nicht übernehmen, siehe auch Anschaffung Gastank und Preise

Ich weiss allerdings nicht, ob er das auch hätte ablehnen können. Vom Gefühl her würde ich sagen \'nein\', denn der Vertrag hat nichts mit dem Verkauf des Hauses zu tun sondern ist explizit mit dem Vorbesitzer geschlossen. Aber ich bin kein Experte :)

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