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Autor Thema: Zählerablesung immer Pflicht des Kunden?  (Gelesen 5967 mal)

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Offline penron

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Zählerablesung immer Pflicht des Kunden?
« am: 10. August 2010, 08:15:28 »
In meinen AGB\'s des \"Vertrag über die Errichtung u. Überlassung einer Flüssiggas-Zähleranlage sowie die Versorgung mit Flüssiggas\" steht unter Pkt2, Abs 5: Die der Jahresabrechnung zugrundeliegenden Zählerablesungen werden von Beauftragten des Versorgers oder - soweit vorhanden - durch automatische Fernablesung durchgeführt. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Gaszähler zugänglich ist für den Ableser
Abs 6: Alternativ zur Zählerablesung durch Beauftragte kann der Versorger vom Kunden verlangen, den Gaszähler abzulesen. Kommt der Kunde diesem Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, so ist der Versorger berechtigt den Verbrauch zu schätzen.

Frage: Wenn ich bei meinem Stromlieferanten die Ablesekarte nicht pünktlich einschicke, kommt sofort ein Beauftragter und liest den Zähler ab. Es reicht schon, wenn die Karte verspätet beim Versorger eingeht.

Wie verhält es sich bei diesen Flüssiggasversorger??? Der war \"noch nie\" bei mir in den ganzen 10 Jahren und hat den Zähler überprüft - egal ob ihm die Karte vorlag oder nicht?l

Offline RR-E-ft

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Zählerablesung immer Pflicht des Kunden?
« Antwort #1 am: 10. August 2010, 16:07:41 »
Auch diese Frage beantwortet im Falle seiner Beauftragung ein spezialisierter Rechtsanwalt, etwa Herr Kollege Gerd Rentzmann aus Quakenbrück.

Offline echtgut

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Zählerablesung immer Pflicht des Kunden?
« Antwort #2 am: 22. November 2010, 22:19:46 »
Was ist, wenn 1. der Versorger keine Karte mit der Aufforderung schickt, selbst abzulesen, man den abgelesenen Wert parat hat und vergeblich auf die Aufforderung gewartet und sie dann vergessen hat und 2. der Versorger dann nach 2 Monaten eine Rechnung mit geschätzten Werten schickt?

Offline Watzl

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Zählerablesung immer Pflicht des Kunden?
« Antwort #3 am: 24. November 2010, 18:15:04 »
Das ist ein Fall für die Juristerei!

H. Watzl

Offline penron

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Zählerablesung immer Pflicht des Kunden?
« Antwort #4 am: 25. November 2010, 09:26:43 »
Jetzt nachdem der Prozess mit Tyczka vorbei ist kenne ich mich ganz gut aus. Leider kann man nicht beweisen, dass der Lieferant keine Aufforderung geschickt hat. (wie soll man das auch beweisen können? Es gehen Rundschreiben raus an alle Kunden. Wenn Sie keine Aufforderung erhalten haben, hätten Sie sich an den Lieferanten wenden müssen u. diesen mitteilen müssen, dass Sie keine erhalten haben. Somit geht die Pflicht wieder an den Kunden zurück.
In meinem Vertrag stand unter Punkt 1. der Lieferant lies selber ab...und unter a) Er kann auch verlangen, dass der Kunde es selbst abliest.
Wenn keine Angaben des Zählers vorliegen, ist der Lieferant berechtigt zu schätzen...bei Stromversorgern ist das unzulässig (da gab es schon ein paar Urteile)- aber bei privaten Gaslieferanten leider nicht....die dürfen das leider trotzdem. So ist deutsches Recht - das Recht ist nicht überall gleich verteilt.
Die ganzen Anfragen hier haben mir leider nichts gebracht, so nebenbei bemerkt - man hat keine andere Wahl als sich einen Anwalt zu nehmen, was wieder eine ganze Stange Geld kostet und wenn man vor Gericht geht - dann kostet es noch mehr Geld...im Grunde genommen ist man am Ende gezwungen einen Vergleich zu schließen, der stets zu Gunsten des Lieferanten ausgeht und die zusätzlichen Rechtsstreitkosten heben die Kosten, die man sich vielleicht durch den Vergleich geschlossen hat wieder auf.

Offline Watzl

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Zählerablesung immer Pflicht des Kunden?
« Antwort #5 am: 26. November 2010, 22:17:39 »
Wie geht man denn da mit einem langjährigen Kunden um, der doch immer gut genug war, dass man an und mit ihm gutes Geld verdienen konnte!?!?!?

Wie in jeder guten Ehe:  am Ende stehen oft nur Anwälte an Hass sich gegenüber.
Für diesen Fall wäre es also angebracht, den Rat zu erteilen, lieber erst gar nicht zu heiraten.

(Alles natürlich auf Flüssiggas bezogen!)


H. Watzl

 

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