Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach

Sammelkläger fordern 61.000 Euro zurück

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Cremer:
Sammelkläger fordern 61.000 Euro zurück
Die Sammelklage gegen die Stadtwerke Bad Kreuznach wurde jetzt beim Landgericht Bad Kreuznach eingereicht. Die 20 beteiligten Kläger wollen erreichen, dass die nach ihrer Auffassung überhöhten Beträge für Gas und Strom zurück erstattet werden. „Es geht um den Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung“, erläutert Rechtsanwältin Michaela Sievers-Römhild, die die Sammelkläger rechtlich vertritt. Die Klage stützt sich auf höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, der in vergleichbaren Fällen bereits zugunsten der Verbraucher entschieden hat. Insgesamt fordern die Sammelkläger rund 61.000 Euro für die Jahre 2006 bis 2009 von den Stadtwerken zurück. „Von dieser Summe entfallen allein 15.000 Euro auf überhöhte Gasabrechnungen im Jahr 2008“, erklärt Wilhelm Zimmerlin und fügt hinzu: „Da haben die Stadtwerke den Gaspreis um 47 Prozent nach oben geschraubt“.
Aufgrund unserer Berechnungen haben wir nun Erfahrungswerte, wie hoch der Rückforderungsbetrag im Durchschnitt ausfällt, sagt Zimmerlin. Beim Gas sind es etwa 30 und beim Strom etwa 20 Prozent der jeweiligen Jahresabrechnungen. Mit diesen Prozentsätzen kann jeder Sondervertrags- und Energieclubkunde abschätzen, wie viel Geld er zurückverlangen könnte. Mieter sollten sich an ihren Vermieter oder Hausverwalter wenden. Für eine Klage erfolgt die genaue Berechnung anhand der individuellen Verbrauchsdaten.
Die Stadtwerke werden vom Gericht die Gelegenheit erhalten, auf die Klageschrift zu erwidern. Die Klageerwiderung wird dann den Sammelklägern zugestellt. Die Kläger hoffen auf eine baldige Entscheidung im Laufe der zweiten Jahreshälfte.

Pedro:
@ Cremer:
Frage: Worauf begründet sich die Klage, nur § 315 oder auch §§ 305 u. 307 BGB?

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Cremer
Sammelkläger fordern 61.000 Euro zurück ...
Mit diesen Prozentsätzen kann jeder Sondervertrags- und Energieclubkunde abschätzen, wie viel Geld er zurückverlangen könnte.  Die Kläger hoffen auf eine baldige Entscheidung im Laufe der zweiten Jahreshälfte.
--- Ende Zitat ---


@Cremer
3x toi, toi, toi  ;)
Ihr seid aber sehr optimistisch bezgl. der \"baldigen Entscheidung\".
Drücke euch die Daumen!


@Pedro
Ich weiss zwar nicht, was ein \"Energieclubkunde\" ist, aber \"Sondervertragskunde\" - in Verbindung mit BGB § 812 ist ganz klar §§ 305 ff. - und \"nur\" hilfsweise § 315  ;)

Cremer:
@Kampfzwerg,

Gas:
Es gibt den Gas-Sondervertrag A. Darüberhinaus gibt es noch den Tarif Kreuznacher Stadtgas welcher nochmals gegenüber dem Sondertarif A immer mit einem festen Centwert günstiger ist
siehe hier
http://www.stadtwerke-kh.de/uploads/media/Preisblatt_Erdgas_01.07.2010.pdf


Strom
Es gibt den Kreuznacher Stadtstrom der gegenüber dem Grundversorgungsvertrag günstiger ist.
siehe hier
http://www.stadtwerke-kh.de/uploads/media/Strompreisblatt_01.07.2010.pdf

und hier
http://www.stadtwerke-kh.de/fileadmin/Daten/Strom_Vertrieb/Preisblatt_Stadt_Strom_01.07.2010.pdf

Also alles nach § 305 BGB

putzfee:
Bericht der AZ vom 05.06.2010: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/8984724.htm

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