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Autor Thema: Jahresverbrauchsabrechnung / Verrechnung von Abschlägen mit dem Vorjahr  (Gelesen 11674 mal)

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Offline SteGro

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Hallo,
ich hatte MVV vor ca. 4 Jahren (Sept. 2005) per Musterbrief zur Preiserhöhung widersprochen. In dem Schreiben stand dann konkret, dass ich die Preise nur bis zum Stand vom 30.09.05 akzeptiere, und das von mir geleistete Abschlagszahlungen nur auf Hauptforderungen anzurechnen sind. MVV rechnet natürlich mit ihren eigenen Preisen ab und verwendet meine Abschlagszahlungen zur Begleichung der Jahresabrechnungen des entsprechenden Vorjahres. Somit verjähren MVV keine Ansprüche. Können mir dadurch rechtliche Nachteile entstehen? Muss ich meinen Standpunkt turnusmäßig wiederholen?
Danke im voraus,
SteGro

Offline bolli

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Jahresverbrauchsabrechnung / Verrechnung von Abschlägen mit dem Vorjahr
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2009, 15:11:00 »
Hallo SteGro,

die MVV kann zunächst einmal genauso alles machen mit dem eingezahlten Geld wie Sie, der Sie ja kürzen, obwohl die MVV auch mehr haben möchte.
Wer letztlich Recht hat, wird später in einem Verfahren geregelt, so es denn eines gibt.
Wenn Sie ihr untersagt haben, diese Verrechnung durchzuführen, haben Sie erstmal alles in Ihrer Macht stehende getan. Dazu schön weiter eigene Abrechnungen erstellen und Zahlungen entsprechend anpassen.  :D

Des weiteren sollten Sie aber in jedem Fall jeder Abrechnung expliziert widersprechen und der Sermon widerholen, damit niemand Ihnen später unterstellen kann, Sie hätten irgendwelche Preise akzeptiert. Ggf. sollten Sie das sogar bei Preisänderungen machen (obwohl dieses wohl nicht unbedingt nötig ist, aber manchmal ist mehr eben tatsächlich ein wenig mehr).

Offline Cremer

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Jahresverbrauchsabrechnung / Verrechnung von Abschlägen mit dem Vorjahr
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2009, 18:28:02 »
@SteGro,

Tip:

Auf den Abschlagszahlungen den Monat vermerken für was das Geld geleistet wird.

Abschlagszahlungen von Gas, Strom und Wasser getrennt überweisen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline maho

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Jahresverbrauchsabrechnung / Verrechnung von Abschlägen mit dem Vorjahr
« Antwort #3 am: 06. November 2009, 15:24:26 »
Hallo SteGro,

das hat mich auch etwas verwundert, zumal trotzallem eine Restforderung extra ausgewiesen wird, die exakt dem Betrag entspricht der abzüglich des verrechneten Betrags übrig bleibt. Es hat so den Anschein als hat man einfach die Hälfte als Rückzahlung für die Vorjahre angesehen.

Aber der MVV hat sich noch andere \"lustige\" Dinge einfallen lassen. Kurzerhand haben sie den Umrechnungsfaktor von Qubikmeter nach KW/h von 10.63 auf 10.647 erhöht. Was natürlich auch den Endpreis erhöht ohne dass der Preis erhöht werden muss. Ok irgendwie muss man ja die Preissenkung wieder reinholen.

Damit relativiert sich auch wieder die gönnerhafte Gutschrift von €50.-, die wir im Sommer erhalten haben, weil man die Preise angepasst hat.

Aber ich werde jetzt auch wieder den Monat mitangeben wenn ich meinen Gasbeitrag überweise.

In diesem Sinne weitermachen.

Gruß maho

 

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