Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Ich habe so Angst vor den Kosten eines Gutachtens und traue mich nicht, die Billigkeit zu bestreiten
Black:
@ RR-E-ft
Interessant.
Kann ich das als eine Art Garantieversprechen von Ihnen werten, dass es (bei richtigem Kundenvortrag) nicht zu einer Kostenlast des Kunden für Gutachterkosten kommen wird?
Dann kann ich jedem Protestler nur raten sich von RR-E-ft vertreten zu lassen. Derartige Garantien sind selten.
RR-E-ft:
Es gibt keinerlei Grund, aus Sorge vor ausufernden Verfahrenskosten bereits in der Klagererwiderung das Bestreiten der Billigkeit zu unterlassen. Dieses Bestreiten kann streitentscheidend und ein unterlassenes Bestreiten auch in der Berufung gem. § 531 ZPO als verspätet ausgeschlossen sein.
Die Parteien haben durch ihr Prozessverhalten den Fortgang des Verfahrens in der Hand. Der Kunde hat es im Prozess selbst in der Hand, ob er im Falle eines entsprechenden Beweisbeschlusses zur Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens sein Bestreiten aufgibt und somit im Sinne des § 138 Abs. 3 ZPO Zugeständnisse macht. Dafür verbleibt genug Zeit, weil der Beweisbeschluss eine Stellungnahme hierauf ermöglicht.
Das weiß wohl jeder Anwalt, weshalb es als Alleinstellungsmerkmal nicht taugt.
userD0010:
@ RR-E-ft
Vorsicht vor den Niedersachsen!
Sie sind vermeintlich einzigartig Oberschlau.
baxmann:
Wieso Angst vor den Niedersachsen?
Ein richtiger Niedersachse stellt sich nicht so weinerlich und unsicher an, sondern geht zielbewußt ans Werk.
userD0010:
@baxmann
Sorry da war ein Tippfehler im Text
sollte heißen \"dem Niedersachsen\", nicht den Niedersachsen !!!!
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