Energiepreis-Protest > EWE

Niederlage der EWE in Zeven

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RR-E-ft:
Das Urteil liegt dem Bund der Energieverbraucher vor.

angeljustus:
Ist das nicht ähnlich wie hier:

Sulingen ?

uwes:
sehr ähnlich und doch wieder nicht.

Während das AG Sulingen eine Einbeziehung der AVBGasV in den Sonderkundenvertrag nicht feststellen konnte, hat das AG Zeven dies trotz Bestreitens seitens des Beklagten zugunsten der EWE einfach unterstellt.

Nur deswegen kam der Richter in Zeven zur \"AGB-rechtlich\" notwendigen Prüfung, ob die Bestimmungen der AVBGasV ein \"wirksames\" Preisänderungsrecht begründeten.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass § 4 AVBGasV keine wirksame, transparente sondern den Kunden benachteiligende AGB sei, obwohl einige Stimmen der Rechtsprechung u.a. der BGH dies anders sähen.

DieAdmin:
Das Urteil des AG Zeven ist online:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2670/

userD0010:
@Evitel2004
Man kann gar nicht laut genug applaudieren und dem AG Zeven seine uneingeschränkte Hochachtung aussprechen ob dieses Urteils.
Aber wie es im Leben immer so ist, wird auch in diesem Fall die EWE so lange widersprechen, bis endlich der BGH alles wieder kippt und zu Gunsten der Versorger entscheidet.
Für den/die Versorger sind die Gerichtskosten doch sog. \"Peanuts\".
Die sog. Waffen im Bezug auf die Prozesskosten sind doch ungleich verteilt, denn die Versorger zahlen den \"Spaß\" doch aus der Portokasse und bei den Verbrauchern ist irgendwann das Porto aufgebraucht.

Für \"die Karlsruher\" wird doch seitens der Versorger bestens gesorgt.
Einladungen zu Vorträgen und sonstigen sog. Veranstaltungen, auf Umwegen bestellte Gutachten etc. lassen so manches Rückgrat weich werden.

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