Energiepreis-Protest > EWE

Der VIII. Zivilsenat, der EuGH oder doch der Große Senat für Zivilsachen des BGH

<< < (14/50) > >>

Stubafü:
@RR-E-ft


--- Zitat --- Um etwaigen Missverständnissen entgegenzutreten:

Ich bin kein Vertreter des Bundes der Energieverbraucher e.V., soweit ich nicht im
Einzelfall mit einer Vertretung besonders beauftragt werde.

--- Ende Zitat ---

Lt Ihrer Antwort hier im Forum auf die von \"Black\" gemutmaßte BDEV-Mandatierung
im Hinblick auf die von Ihnen erzeugten Foren-Beiträge arbeiten auch Sie
nicht für ein \"Butterbrot\", woraus ich schließen möchte, dass Sie vom BDEV
nicht nur im Einzelfall mandatiert sind, mithin sehr wohl auch für die Interessen des
BDEV eintreten (was ja an sich nichts schlechtes ist, wenn man einmal von den
manchmal nicht nachvollziehbaren Rechtsauffassungen absieht), oder irre ich mich da ?

RR-E-ft:
@Stubafü

Ihre Mutmaßungen und Ihre Folgerungen daraus sind Ihre  höchstpersönliche Angelegenheit, über die es sich nicht zu diskutieren lohnt.

Auch Sie haben ein Recht auf Irrtum.

Stubafü:
@RR-E-ft


--- Zitat --- Ihre Anwürfe auf meine Person zielend, halte ich für nicht gerechtfertigt.

--- Ende Zitat ---
Für aktive Trauerarbeit, so meine ich, ist dieses Forum denkbar ungeeignet;
wenn Sie meinen , Sie seien diesseits von \"Anwürfen auf Ihre Person\"
überzogen worden, so ist das Ihre persönliche Auffassung, die von mir
nicht mitgetragen wird. Aber kommen wir zum Kern Ihres letzten, leider mal
wieder völlig neben der Sache liegendem Beitrags.

Wenn ein \"Gutachter\" die im gerichtlichen Beweisbeschluss konkret niedergelegten
Beweisthemen für vom Versorger eingezahlte 10.000,-- € nicht beantwortet, sie
als Beklagter, diese Beantwortung schriftsätzlich beim Gericht hilfsweise unter
Berufung auf den Beweisbeschluss einfordern mit der zutreffenden Begründung, der
Gutachter habe ersichtlich seinen Auftrag nicht erfüllt, sie daraufhin von der
Kammervorsitzenden ohne Begründung, qua per ordre mufti, mit einem nunmehr sie
belastendem Gutachtervorschuss i.H.v. 3.000,-- € überzieht, dann dürfte die
praktizierte Rechtswillkür erwiesen sein.

Zumal auch das Ergänzungsgutachten, dessen Kostenvorschuss das Gericht mir
ohne Rechtsgrund abgepresst hat (es gibt ja schließlich noch den Begriff
der Beweislastregeln) sich von der gleichen Qualität wie das Hauptgutachten
erwiesen hat, es ist wiederum nicht auf die im Beweisbeschluss festgehaltenen
Themen eingegangen. So, jetzt kommen Sie mit Ihrer -mit Verlaub- völlig daneben
liegenden Theorie daher, das Gericht habe absolut korrekt gehandelt.

Aufgrund des tatbestandswidrigen Festhaltens der Kammer am angeblich
vorhandenem Grundversorgungsvertrag (obgleich zu Beginn des Prozesses
obgleich ein -auch von der Kl. nach fast 4 Prozessjahren eingestandener-
Sondervertrag vorliegt, wäre es verfahrensrechtlich \"tödlich\" gewesen, nicht
in die Billigkeitsprüfung hilfsweise einzusteigen.


--- Zitat --- Hatten Sie schon einmal hier im Forum wegen der hohen Prozesskosten um
Hilfe gepostet und wie sind dabei ggf. Ihre Erfahrungen mit tauglicher solidarischer
(=finanzieller) Unterstütung durch die unzähligen Mitstreiter (im Geiste)?

--- Ende Zitat ---

Sie haben - wie so oft- den diesseitigen Beitrag nicht mit der Aufmerksamkeit gelesen,
mit der Sie die Ihnen nicht genehmen (wohl in Ihr Weltbild nicht passenden) Beiträge
diverser Forenmitglieder abbügeln, denn manche sind auch nicht \"gentlemanlike\"
und dieserhalben kann ich Ihr wehleidges Forenklagen überhaupt nicht nachvollziehen.

RR-E-ft:
@Stubafü

Ich erspare mir, Ihre Beiträge überhaupt noch zu lesen.
Die erbringen einfach nichts.

Stubafü:
@RR-E-ft

Ob Sie\'s glauben oder nicht: mir geht es ebenso.
Belassen wir es dabei.

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