Energiepreis-Protest > EWE
Der VIII. Zivilsenat, der EuGH oder doch der Große Senat für Zivilsachen des BGH
courage:
Der Unterschied zwischen \"Recht haben\" und \"Recht bekommen\":
\"Recht hat\" sicherlich RR-F-ft; seine Position finde ich nachvollziehbar dargelegt:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
... Bei bestehender besonderer Preisbestimmungspflicht ist die unbillige Preisbestimmung von Anfang an ohne Weiteres insgesamt unwirksam, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB. ...
--- Ende Zitat ---
Was hilft es aber dem Verbraucher, wenn im völligen Gegensatz dazu \"Recht bekommt\", wer als Versorger einfach folgendes behauptet:
--- Zitat ---Ein von dem Gasversorger einseitig erhöhter Tarif wird zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem erhöhten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin Gas von diesem bezieht, ohne die Tariferhöhung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden. (BGH VIII 36/06 vom 13.06.2007)
--- Ende Zitat ---
Bekanntlich unterliegt ein vereinbarter Preis nicht der Billigkeitskontrolle.
Oder anders gesagt: Wunsch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander. Den Versorgern gefällt die Wirklichkeit; sie denken (derzeit noch) nicht daran, den Wunsch ihrer Kunden zu erfüllen; solange sie vom BGH VIII protegiert werden.
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ein solcher geschützter Preissockel wäre sogar gesetzwidrig, habe ich auch Herrn Ball und den Senatsmitgliedern des VIII.Zivilsenats des BGH erst jüngst schreiben müssen.
--- Ende Zitat ---
Pflegen Sie eine private Brieffreundschaft mit Herrn Ball oder habe ich Ihre Zulassung zum BGH Richter verpasst?
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von courage
Was hilft es aber dem Verbraucher, wenn im völligen Gegensatz dazu \"Recht bekommt\", wer als Versorger einfach folgendes behauptet:
--- Zitat ---Ein von dem Gasversorger einseitig erhöhter Tarif wird zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem erhöhten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin Gas von diesem bezieht, ohne die Tariferhöhung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden. (BGH VIII 36/06 vom 13.06.2007)
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
@courage
Das ist eine Rechtsauffassung (die im Gesetz keinerlei Stütze findet) noch nicht einmal eine zu bestreitende Tatsachenbehauptung.
Der betroffene Kunde sollte tunlichst Preisvereinbarungen auch zu Protokoll bestreiten und angeben, dass ihm weder Angebote angetragen wurden oder zugegangen sind, noch solche von ihm angenommen wurden, §§ 145 ff. BGB.
Es sollte eigentlich selbst der in Finsternis umfangene Blinde mit seinem Krückstock ersehen, dass die vom Versorger gesetzlich geschuldete Preisbestimmung gem. § 315 Abs. 2 BGB kein Angebot gem. § 145 BGB darstellt, deren Wirksamkeit sich vielmehr ausschließlich nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB entscheidet und weder eine Verbrauchsabrechnung, noch eine Zahlung darüber entscheidet, was überhaupt vertraglich geschuldet ist, § 812 BGB.
Schon Erstsemester werden im Zivlrecht darüber erleuchtet.
Bekanntlich klaffen die bisherige Rechtsprechung des VIII.Zivilsenats und die materielle Rechtslage auseinander. Wohl wahr.
Der Mensch ist jedoch zur Bekehrung, Umkehr und Buße durchaus imstande.
Ich halte mich weiter an das Wort, das uns der Gesetzgeber gegeben hat.
Ich meine, auch andere müssen sich daran halten.
Der HERR spricht: \"Am Anfang war das Wort.\" (Joh 1).
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Black
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ein solcher geschützter Preissockel wäre sogar gesetzwidrig, habe ich auch Herrn Ball und den Senatsmitgliedern des VIII.Zivilsenats des BGH erst jüngst schreiben müssen.
--- Ende Zitat ---
Pflegen Sie eine private Brieffreundschaft mit Herrn Ball oder habe ich Ihre Zulassung zum BGH Richter verpasst?
--- Ende Zitat ---
Mit wem ich alles gebenedeite Brieffreundschaften pflege, wird hier nicht offenbart. ;)
Der HERR spricht: \"Und das Licht scheint in der Finsternis, und die Finsternis hat\'s nicht begriffen.\" (Joh 1, 5)
superhaase:
@RR-E-ft: ... zu viel \"Pfarrer Braun\" geguckt und \"schon wieder am Kriminalisieren\" unter Einstreuung von Bibelzitaten? :D
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