Energiepreis-Protest > EWE

Der VIII. Zivilsenat, der EuGH oder doch der Große Senat für Zivilsachen des BGH

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tangocharly:
Der BGH, 17.02.2010, VIII ZR 67/09 und das Stellen von AGB\'s .


--- Zitat ---Leitsätze

a) Ein Stellen von Vertragsbedingungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen beruht, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird. Dazu ist es erforderlich, dass er in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen.

b) Sind Vertragsbedingungen bei einvernehmlicher Verwendung eines bestimmten Formulartextes nicht im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB gestellt, finden die §§ 305 ff. BGB auf die Vertragsbeziehung keine Anwendung.
--- Ende Zitat ---

tangocharly:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
D steht synonym für das Unerklärliche, keiner weiteren Erkenntnis Zugängliche.
--- Ende Zitat ---

\"D\" steht für das griechische \"Delta\".
Und mit Delta\'s beschäftigen wir uns im Energiesektor reichlich  :D

PLUS:

--- Zitat ---Original von tangocharly
\"D\" steht für das griechische \"Delta\".
Und mit Delta\'s beschäftigen wir uns im Energiesektor reichlich  :D
--- Ende Zitat ---
: D und auch noch \"griechisch\"  ;)
Delta?, das will kein Schwein wissen, nicht mal von Blondinen aus dem Energiesektor.  :D

RR-E-ft:
Die Lektüre Palandt, BGB, § 310  Rn. 22 f. deutet auf eine Überlagerung der EU- Richtlinien bei der Inhalts- und Transparenzkontrolle des § 307 BGB hin, die von nationalen Gerichten zwingend zu berücksichtigen ist. Damit erscheint die obiter dicta- Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats neben den anderen o. g. Gründen vollkommen unvereinbar.

tangocharly:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Lektüre Palandt, BGB, § 310  Rn. 22 f. deutet auf eine Überlagerung der EU- Richtlinien bei der Inhalts- und Transparenzkontrolle des § 307 BGB hin, die von nationalen Gerichten zwingend zu berücksichtigen ist. Damit erscheint die obiter dicta- Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats neben den anderen o. g. Gründen vollkommen unvereinbar.
--- Ende Zitat ---

Der Tag wird sicherlich auch noch kommen, wo dies an maßgeblicher Stelle begriffen werden kann. Aber vielleicht sollte man sich wirklich kurzfristig und vorübergehend - anstelle von o.d. - mit der WM beschäftigen.
Also denn, vuvuzela ausgepackt, den Bierkasten neben das Sofa (Nüßgen nicht vergessen - bis zur 45 min.-Spielpause kann da schon leicht eine Unterzuckerung aufkommen, mit der Folge dass die Konzentration abflacht).

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