Energiepreis-Protest > EWE
Der VIII. Zivilsenat, der EuGH oder doch der Große Senat für Zivilsachen des BGH
RR-E-ft:
Sagt dem mal bitte einer Bescheid, was ich mit meinem letzten Beitrag unmissverständlich zum Ausdruck gebracht habe?
RR-E-ft:
Man sollte immer nur die persönliche Diskussion mit jemandem suchen, der dazu selbst noch bereit ist.
jroettges:
--- Zitat ---RR-E-ft schrieb:
Man sollte immer nur die persönliche Diskussion mit jemandem suchen, der dazu selbst noch bereit ist.
--- Ende Zitat ---
Sehr richtig!
Man möchte hier Fragen stellen können und seine eigenen Überlegungen skizzieren.
Man erwartet weder konkrete juristische Hilfe noch ellenlange juristische Abhandlungen.
Konstruktive Erläuterungen und Hinweise würden völlig genügen.
Deswegen suche ich auch nie(mehr) eine persönliche Diskussion mit Ihnen. Das setzt aber vorraus, dass Sie sich nicht dazu berufen fühlen, zu jeder Äußerung fast eines jeden Nutzers mehr oder weniger viel Senf dazu zu geben.
RR-E-ft:
Danke für diesen konstruktiven Hinweis.
Leider ist nicht nachvollziehbar, welche Änderung nachträglich an dem Beitrag vorgenommen wurde.
Wurden Rechtschreibfehler korrigiert?
RR-E-ft:
Schon im Fall BGH KZR 2/07 war eine Preisänderungsklausel in die betroffenen Sonderverträge einbezogen, nach welcher der Versorger berechtigt war, die Preise einseitig zu ändern.
Die wirksam einbezogene Klausel erwies sich gem. § 307 BGB als unwirksam.
Eine Billigkeitskontrolle konnte nicht erfolgen, weil die Parteien schon bei Vertragsabschluss überhaupt nicht vereinbart hatten, dass der Versorger erst nach Vertragsabschluss den Preis (einseitig) bestimmen soll.
Eine solche den Versorger nach Vertragsabschluss treffende Preisbestimmungspflicht war bei Vertragsabschluss nicht vertraglich vereinbart worden.
Es fehlte deshalb an einer für die gerichtliche Billigkeitskontrolle notwendigen Anwendungsvereinbarung der Parteien in Bezug auf § 315 BGB.
Nicht anders war es unter anderem auch bei den Entscheidungen BGH VIII ZR 320/07, BGH VIII ZR 225/07, VIII ZR 81/08, was ein jeder unschwer selbst nachlesen kann.
Möglicherweise gibt es Juristen, welche auch diese Entscheidungen anders lesen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln