Hallo J.S.
1. 23.59 Uhr
Berechnung ist o.k. Da sehen Sie, dass die Stadtwerke die Abschläge höher ansetzen, damit, falls Ihr Verbrauch dieses Jahr höher ist, keine Nachzahlungsforderung ergibt. Andersrum: Die Stadtwerke arbeiten mit Ihrem Geld !! Sofern der Verbrauch geringer ist, werden die Ihnen noch mehr erstatten, d.h. die Stadtwerke haben mit noch mehr Geld von Ihnen (und anderen Kunden) gearbeitet. Ich schätze da kommt ein guter 6-stelliger jährlicher Betrag zusammen.
2.)22.28
Legen Sie Widerspruch ein,
beschränken Sie gleichzeitig die Abschlagshöhe auf den von Ihnen errechneten Betrag
Bringen Sie das ganze persönlich vorbei. Teilen Sie mit, dass der am 13.4. fällige Abschlagsbetrag auf die vonm Ihnen festgesetzte Höhe abzubuchen ist.
Anderenfalls erfolgt auf Kosten des Versorgers Rückbuchung und die Einzugsermächtigung wird zurückgenommen.
Fragen Sie sodann den Versorger, wie er künftig die Abschläge entgegennehmen möchte:
(ärgern Sie ihn damit)
Bar, Scheck, Dauerauftrag
(Dauerauftrag per online ist ja für uns Kunden kein Problem)