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Wie packe ich es an ?

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hardi24a:
Hallo, nachdem meinen Flüssiggasvertrag einschließlich Tanknutzungsvertrag sowie über die Wartung der WESTFA Gas-Tankanlage v. 1993 nebst Anschlußvertrag v. 2003 überprüft wurde, weiß ich nicht recht, wie ich es beginnen soll ?

Resüme aus der Überprüfung

-...Wortlaut der Preisanpassungsklausel unwirksam,..Differenz. Ursprungspreis ausrechnen...Diff.betrag v. WESTFA rückfordern, Frist:  drei Jahre

- im Falle einer weiteren Preiserhöhung sofort widersprechen und nur den alten Preis zahlen.

Ich möchte aber zukünftig selbst entscheiden, wer mir das Flüssiggas liefert.
Dazu die Überprüfung:
...haben Sie die Möglichkeit, drei Monate vor Ablauf die Kündigung gegenüber WESTFA GAS auszusprechen...

Wie dann wieter ?
Was sind die nächsten Schritte (Praxis) ?
Wer kann mich diesbezüglich begleiten ?

Gruß Hardi

Watzl:
Erst einmal nachgefragt.

Welche Tankgröße haben sie?
Oberirdisch oder unterirdisch?
Liefervertrag + Wartungsvertrag?
nur Liefervertrag?
nur Wartungsvertrag?


Natürlich sind Verträge unter den vereinbarten Bedingungen kündbar.
Natürlich kann man einen eigenen Tank haben ohne jemandem verpflichtet zu sein.
Natürlich kann man alles selbst organisieren was den Tank anlangt, z.B. 2-jährige opder 10 jährige Prüfung. Dazu braucht man kein Studium!!

Vergessen sie alles, was Verhandlung bzgl. Preisklausel etc.mit ihrem bisherigen Parten angeht. Alles sehr sehr mühsam und der Erfolg steht in der Sternen. Für das Geld, was sie da inverstieren kaufen sie lieber Gas und füllen damit ihren eigenen Tank.

Also machen sie erst einmal nährer Angaben zu ihrem Tank und erläutern bitte etwas detaillierter, was sie mit ihrem Vertragspartner bedrückt.

Soweit für heute

H. Watzl

hardi24a:
- Tankgröße: 2100 kg (Volumen ca 4900 ltr.)
- \"gekauft\" ; einmalige Nutzungsentschädigung, Juli 1993
- OI
-1993-2003 Liefervereinbarung, ausschließlich WESTFA GAS zum Betrieb
  seiner Gasgeräte beziehen
- 2003 Anschlußvertrag WESTFA ECOcontroller ohne Fernbedienung,
   2 Jahre
-Vereinbarung über die Wartung v. 1993 in Verbindung mit Liefervereinbarung

Letzte Re. 459 cbm zu  2,20 €/cbm
                 361 cbm zu  2,14 €/cbm
                 Grunspreis: 50,70€/ Halbjahr   zzgl 19%MwSt

Mich stört, daß ich nicht frei den Lieferanten wählen kann und
                die Ohnmacht, ausgeliefert zu sein !

Um etwas zu verändern, bin ich dem Bund der Energieverbraucher beigetreten.

Watzl:
Gab es ihrerseits bereits einen Versuch, den Gastank von ihrem Vermieter zu erwerben (Eigentum)?

H. Watzl

hardi24a:
Hallo Herr Watzl !

da muß ich Ihnen antworten : nein
Deswegen wende ich mich an das Forum: Wie packe ich es an ?

Lediglich habe ich, als ersten Schritt, über den Rechtsanwalt meinen Vertrag prüfen lassen.

Aus Angst (Gashahn abdrehen, hohe finanzielle Forderungen, Gericht...)
bin ich  wohl zu vorsichtig !

Ein Versuch ist es wert, ich werde meinen Vermierter anschreiben, zwecks erwerb des Gastanks.

Ich halte Sie auf dem Laufenden !

Gruß Hardi

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